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Schuldnachlaß
23.01.2002 (GE 2/2002, Seite 76) Alle Darlehensnehmer eines ab 1970 gewährten öffentlichen Baudarlehens, Zusatzdarlehens oder Familiendarlehens für Eigenheime, Eigensiedlungen oder selbstgenutzte Eigentumswohnungen können bei einer außerplanmäßigen Tilgung einen Schuldnachlaß erhalten - allerdings nur noch bis zum 28. Februar 2002.
Nähere Voraussetzungen erläutert ein bei der Investitionsbank Berlin (IBB) erhältliches Merkblatt. Die Anträge sollen möglichst bis zum 1. Februar 2002 eingereicht werden. Die IBB hat die betroffenen Eigentümer mehrfach auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht.






