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Modernisierungsankündigung
Keine übertriebenen Anforderungen
11.10.2000 (GE 2/2000, 97) Der Mieter hat keinen Anspruch bei geplanten Modernisierungsmaßnamen einen „Ankündigungsroman“ zu erhalten.
Der Mieter wollte den geplanten Heizungseinbau nicht dulden und rügte Mängel in der erforderlichen Ankündigung nach § 541 b BGB. Mit Urteil vom 19. November 1999 bejahte das Landgericht Berlin einen Duldungsanspruch des Vermieters. Soweit der Mieter sich darauf berufen hatte, die zu erwartende Mieterhöhung sei unrichtig berechnet worden, sei das unerheblich, da dies erst in einem Mieterhöhungsverfahren nach § 3 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) zu prüfen sei. Im übrigen reiche es aus, wenn der Vermieter unter Bezugnahme auf eine Skizze den Ort und die Anzahl der einzubauenden Heizkörper aufgeführt habe. Was um alles in der Welt sollte der Vermieter denn auch zusätzlich dem Mieter noch mitteilen?
LG Berlin, Urteil vom 19. November 1999 - 64 S 196/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 2/2000, 126.
LG Berlin, Urteil vom 19. November 1999 - 64 S 196/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 2/2000, 126.






