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Entsorger DASS weiter in der Kritik
"Komfortzuschlag" für Gelbe Tonne
23.01.2002 (GE 2/2002, Seite 80) Die Firma DASS, die in Berlin die Leichtverpackungen einsammelt (Gelbe Tonne), bleibt weiter in der Kritik wegen ihres Versuches, sich die bereits über das System des sogenannten Grünen Punkts (Duales System Deutschland - DSD) bezahlte Entsorgung zusätzlich vergüten zu lassen, indem sie - wie berichtet - über einen untauglichen Hinweis auf eine nicht einschlägige Vorschrift der Berliner Bauordnung per Vertrag einen Entsorgungszuschlag sichern will, wenn Gelbe Tonnen weiter als 30 m von der Straße entfernt stehen.
Gespräche, die der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) Ende 2001 mit der DASS geführt hat, lassen den Schluß zu, daß in Berlin rund 5 % aller Behälterstandorte über 30 m vom Ladeort der DASS-Fahrzeuge entfernt liegen.
Die DASS argumentiert, in ländlichen Bereichen könnten je Entsorgungstour 800 Behälter entleert werden, in Berlin wegen erschwerter Transportbedingungen und längerer Transportwege angeblich nur 260 Behälter. Eine Behauptung, der die Fragwürdigkeit ins Gesicht geschrieben steht, wenn man sich überlegt, wie weit in ländlichen Bereichen Häuser und Ansiedlungen auseinander liegen. Die Behauptung dürfte sich bestenfalls an homogenen Einfamilienhausgebieten nachweisen lassen.
Weil das Duale System Deutschland, das die DASS mit dem Einsammeln der Leichtverpackungen beauftragt, bundesweit nur die gleichen Entgelte zuweise, müsse die DASS ihre Entsorgung rationalisieren, argumentiert das Unternehmen. Darunter wird aber offenbar verstanden, daß nicht rationalisiert wird, sondern statt dessen ein Entgelt nach Art des BSR-Komfortzuschlags verlangt wird. Sich mit dem Dualen System über eine kostengerechtere Verteilung der Mittel bei schwierigeren Einsatzorten zu verständigen, ist offenbar der lästigere Weg.

Verbände raten von der Vertragsunterzeichnung ab
Wir empfehlen, mit der DASS die vorgelegten Verträge nicht abzuschließen. Das Einsammeln der Leichtverpackungen durch die DASS muß der Verpackungsverordnung entsprechen, die wiederum dem Dualen System Deutschland eine Reihe von Voraussetzungen aufgibt:
1. Das System muß flächendeckend sein - sowohl im Hol- wie im Bringsystem ist sicherzustellen, daß Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe durch geeignete Sammelsysteme oder durch eine Kombination beider Systeme erfaßt werden.
2. Es ist Endverbrauchernähe sicherzustellen.
3. Es müssen die Anforderungen der Verpackungsverordnung hinsichtlich der dort vorgesehenen Verwertungsstoffe einzelner Wertstoffe (Glas, Papier, Leichtmetall etc.) erfüllt werden.
Wenn die DASS die Gelben Tonnen von den Grundstücken abzieht, muß sie auf andere Weise für ein flächendeckendes und endverbrauchernahes Entsorgungssystem sorgen. Sind die Sammelstellen zu weit weg, werden die Mieter die Leichtverpackungen wieder in die Graue Tonne werfen. Das werden die Berliner Stadtreinigungsbetriebe nicht ungern sehen, erhöht es doch deren Müllaufkommen und damit den Umsatz. Daran werden die BSR im Zweifelsfall mehr verdienen als über ihre Unternehmensbeteiligung an der DASS. Die Konsequenz wird dann allerdings sein, daß in Berlin der sogenannte Mengenstromnachweis nach der Verpackungsverordnung nicht mehr geführt werden kann - ein Schritt hin zum Zusammenbruch des Systems.
Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) empfiehlt nach gegenwärtigem Kenntnisstand seinen Mitgliedsunternehmen, die von der DASS vorgelegten Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen. Der BBU befürchtet nicht zu Unrecht, daß im Zuge einer „Salami-Taktik” zukünftig weitere „Rationalisierungsbemühungen” des Unternehmens auf dem Rücken der Endverbraucher ausgetragen werden.