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Eigentumsförderung
03.01.2002 (GE 1/2002, Seite 6) Die der IBB im Jahr 2001 zur Verfügung gestellten Fördermittel für die Programme Neubau, Bestandserwerb und Genossenschaftsförderung sind vollständig ausgeschöpft worden.
Für die Pro-gramme Bestandserwerb und Ge-nossenschaftsförderung wird die IBB zwar vor-erst weiterhin Anträge entgegennehmen, jedoch gegenwärtig keine Mittelre-servierungen vornehmen. Dies wird nur dann möglich, wenn einzelne, bereits beantragte Förderungen nicht realisiert wer-den. In diesen Fällen können dann Neu-anträge in gleichem Umfang nachrücken. Prinzipiell muß davon ausgegangen werden, daß die IBB neu eingehende Anträge in das Wohnungsbauprogramm 2002 überleitet. Mittelreservierungen und Förderzusagen werden erst wieder möglich sein, wenn im Rahmen des Landeshaushaltes 2002 über den Umfang der Wohnungsbauförderung entschieden wurde. Erfahrungsgemäß werden diese Entscheidungen erst im April/Mai 2002 getroffen werden. Eine Förderung von Neubauvorhaben durch das Land Berlin wird es in 2002 und den Folgejahren nicht mehr geben.






