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Autobahn
03.01.2002 (GE 1/2002, Seite 6) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß des Landes Berlin betreffend den südlichsten Teilabschnitt der A 113, der zwischen Rudow (Neukölln) und Altglienicke (Treptow) über den ehemaligen Mauerstreifen verläuft, abgewiesen.
Die A 113 (neu) soll der Verbindung zwischen dem Stadtring (A 100) und dem Berliner Ring (A 10) im Süden von Berlin dienen. Geklagt hatten zahlreiche Eigentümer von Grundstücken eines an der Trasse gelegenen Wohngebiets. Sie machten vor allem geltend, das Lärmschutzkonzept der Planung und der Schutz vor verkehrsbedingten Luftschadstoffen seien unzureichend. Sie forderten einen Auto-bahntunnel vor ihrem Wohngebiet und griffen die Konzeption des mitgeplanten neuen Landschaftsparks Rudow/Altglienicke an, für den nördlich und südlich von ihrem Wohngebiet Autobahntunnel vorgesehen sind. Das Bundesverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die Lärmberechnungen korrekt und die Lärmschutzmaßnahmen zugunsten der Kläger (Lärmschutzwand, Schallschutzfenster) ausreichend seien und die Kläger keinen weitergehenden Schutz beanspruchen könnten (BVerwG 4 A 46.99 - Urteil vom 23. November 2001).