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Betriebskosten
Keine Umlage für Sperrmüll?
11.10.2000 (GE 2/2000, 95) Die Kosten für die Abfuhr von Sperrmüll gehören eigentlich zu den Betriebskosten. Um sie erfolgreich den Mietern in Rechnung zu stellen, muß man aber die Feinheiten der Rechtsprechung kennen.
Zu den Kosten der Müllabfuhr, die nach Punkt 8 der maßgeblichen Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung als Betriebskosten umlegungsfähig sind, gehören auch die Kosten der Sperrmüllabfuhr (LG Berlin, GE 1986, 1121; Langenberg, Betriebskostenrecht, Seite 21). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Vermieter diese Kosten hätte vermeiden können, etwa durch regelmäßige Kontrolle von Kellergängen. Wo Müll ist, kommt schnell mehr Müll dazu. In dem vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 14. September 1999 entschiedenen Fall hatte der Vermieter eine mieterfreundliche Variante gewählt und den Mietern angeboten, nach Anmeldung den zu entsorgenden Sperrmüll auf dem Hof abzustellen. Dafür wurde er vom Landgericht "bestraft", denn die 64. Zivilkammer meinte, bei einer solchen Verfahrensweise dürften die Kosten nicht gleichmäßig auf alle Mieter umgelegt werden, sondern nur auf die Mieter, die tatsächlich Sperrmüll auf den Hof gestellt hatten. Der sich daraus ergebende Verwaltungsaufwand wird sicher dazu führen, daß kein Vermieter mehr diese Dienstleistung anbieten wird, so daß die vordergründig mieterfreundliche Entscheidung letztlich kontraproduktiv wirkt. Man muß auch bezweifeln, ob wirklich eine Umlage solcher Kosten nach Quadratmetern dem billigen Ermessen widerspricht. Zu den Grundsätzen des Betriebskostenrechtes gehört es, daß der Mieter die Möglichkeit der Nutzung - etwa für den Fahrstuhl oder das Kabelfernsehen - hat, nicht jedoch, ob und in welchem Umfang er davon Gebrauch macht. Außerdem dürfte in jedem Haushalt im Laufe der Zeit Sperrmüll anfallen, so daß eine gleichmäßige Umlage nicht ermessenswidrig ist (vgl. Langenberg, aaO.).
LG Berlin, Urteil vom 14. September 1999 - 64 S 127/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 2/2000, 126.