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Landesverordnung
Steuerung des Grundwasserstandes
04.12.2001 (GE 23/2001, Seite 1568) Der Berliner Senat hat eine „Verordnung über die Steuerung der Grundwassergüte und des Grundwasserstandes“ - kurz: „Grundwassersteuerungsverordnung“ - erlassen. Die Verordnung vom 10. Oktober 2001 ist im GVBl. Berlin Seite 546 veröffentlicht.
Die Verordnung richtet sich in erster Linie an die Berliner Wasserbetriebe, die damit verpflichtet werden, das Grundwasser so zu bewirtschaften und zu fördern, daß es eine gleichbleibend hohe Qualität behält und mit einfachen technischen Mitteln zu Trinkwasser aufbereitet werden kann.
In § 3 enthält die Verordnung auch „Anforderungen an Grundwasserstände“. Danach ist bestimmt, daß die Grundwasseroberfläche in Berlin „sich innerhalb bestimmter Schwankungsbreiten bewegen“ soll. Tiefgreifende Absenkungstrichter seien zu vermeiden, und „über Jahrzehnte künstlich abgesenkte Grundwasserstände dürfen nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden.“ Anlagen zur Förderung und zur künstlichen Grundwasseranreicherung seien zur Steuerung der Grundwasserstände entsprechend einzusetzen. Zugrunde liegt eine sogenannte Grundwassergleichenkarte, in der Grundwasserstände festgelegt sind, die in der Regel um nicht mehr als 0,50 m über- oder unterschritten werden dürfen. Die sogenannte Grundwassergleichenkarte, die Bestandteil der Verordnung ist, ist beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt. Beglaubigte Abzeichnungen können u. a. bei den Berliner Wasserbetrieben kostenlos eingesehen werden.
Mit der Verordnung behält der Berliner Senat nach der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe auch ein Mittel in der Hand, zu verhindern, daß in dem einen oder anderen Stadtgebiet die Keller volllaufen, weil die Wasserbetriebe aus wirtschaftlichen Gründen Grundwasserförderungen einstellen oder drosseln.
In § 3 enthält die Verordnung auch „Anforderungen an Grundwasserstände“. Danach ist bestimmt, daß die Grundwasseroberfläche in Berlin „sich innerhalb bestimmter Schwankungsbreiten bewegen“ soll. Tiefgreifende Absenkungstrichter seien zu vermeiden, und „über Jahrzehnte künstlich abgesenkte Grundwasserstände dürfen nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden.“ Anlagen zur Förderung und zur künstlichen Grundwasseranreicherung seien zur Steuerung der Grundwasserstände entsprechend einzusetzen. Zugrunde liegt eine sogenannte Grundwassergleichenkarte, in der Grundwasserstände festgelegt sind, die in der Regel um nicht mehr als 0,50 m über- oder unterschritten werden dürfen. Die sogenannte Grundwassergleichenkarte, die Bestandteil der Verordnung ist, ist beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt. Beglaubigte Abzeichnungen können u. a. bei den Berliner Wasserbetrieben kostenlos eingesehen werden.
Mit der Verordnung behält der Berliner Senat nach der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe auch ein Mittel in der Hand, zu verhindern, daß in dem einen oder anderen Stadtgebiet die Keller volllaufen, weil die Wasserbetriebe aus wirtschaftlichen Gründen Grundwasserförderungen einstellen oder drosseln.