Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


WEG-Verwalter
Einschaltung eines Rechtsanwalts ordnungsmäßig
04.12.2001 (GE 23/2001, Seite 1584) Der Verwalter kann durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, die übrigen Wohnungseigentümer gegen einen einzelnen zu vertreten.
Der Fall: Ein Wohnungseigentümer leitete vor dem WEG-Gericht ein Verfahren gegen die übrigen Wohnungseigentümer und die frühere Verwalterin ein. Die Eigentümermehrheit gab dem gegenwärtigen Verwalter umfassende Vollmachten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung, auch für das anhängige Verfahren.

Das Urteil: Gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG liegt es in der Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft, den Verwalter auch generell zur Führung von Gerichtsverfahren zu ermächtigen. Der einzelne Wohnungseigentümer ist nicht gehindert, unabhängig davon selbst vor Gericht aufzutreten und (auf eigene Kosten) einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen. Die Verwalterermächtigung ist auch dann gültig, wenn der Verwalter einseitig die Interessen einer Eigentümergruppe wahrnimmt. Das kann allenfalls zu seiner Abberufung führen.
BayObLG, Beschluß vom 10. August 2001 - 2Z BR 21/01 - Wortlaut Seite 1610