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Betriebskostenvorschüsse
Bei bewußter Täuschung keine Nachzahlung
04.12.2001 (GE 23/2001, Seite 1580) Betriebskostenvorschüsse müssen die tatsächlichen Betriebskosten nicht decken, der Mieter muß hohe Betriebskostennachforderungen meist zahlen, weil er einen durch Täuschung (Lockmiete) entstandenen Schaden nicht nachweisen kann. In Extremfällen kehrt sich die Beweislast aber um, wie ein vom Landgericht Berlin entschiedener Fall zeigt. Hier hatte die Hausverwaltung von Ausländern ganze 9 Pfennig Betriebskosten pro Quadratmeter monatlich als Vorschuß vereinbart.
Der Fall: Der Vermieter, vertreten durch eine versierte Hausverwaltung, vereinbarte mit den türkischen Mietern eine Nettokaltmiete zzgl. eines Betriebskostenvorschusses von 0,09 DM/m2. Entsprechend hoch fielen die Betriebskostenabrechnungen mit Nachforderungen von knapp 5.000 DM für 1997 und knapp 4.000 DM für 1998 aus.
Das Urteil: Mit Urteil vom 7. August 2001 wies das Landgericht Berlin die Zahlungsklage ab und meinte, hier könne von der Regel abgewichen werden, daß der Mieter für einen Schadensersatzanspruch darlegen müsse, bei Aufklärung über die Höhe der Betriebskosten hätte er eine andere, billigere Wohnung finden können. Wegen der besonderen Umstände seien die Mieter hier schutzwürdig, so daß die Vermieter darlegen müßten, die Mieter hätten auch nach Aufklärung über die zu geringen Vorschüsse die Wohnung gemietet.
LG Berlin, Urteil vom 7. August 2001 - 64 S 109/01 - Wortlaut Seite 1605
Das Urteil: Mit Urteil vom 7. August 2001 wies das Landgericht Berlin die Zahlungsklage ab und meinte, hier könne von der Regel abgewichen werden, daß der Mieter für einen Schadensersatzanspruch darlegen müsse, bei Aufklärung über die Höhe der Betriebskosten hätte er eine andere, billigere Wohnung finden können. Wegen der besonderen Umstände seien die Mieter hier schutzwürdig, so daß die Vermieter darlegen müßten, die Mieter hätten auch nach Aufklärung über die zu geringen Vorschüsse die Wohnung gemietet.
LG Berlin, Urteil vom 7. August 2001 - 64 S 109/01 - Wortlaut Seite 1605