Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Zum 1. Januar .2002: Umstellung der Miete auf Euro
21.11.2001 (GE 22/2001, 1496) Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro (offizielle Abkürzung: EUR, am häufigsten benutzte: E) die einheitliche Währung von elf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Die nationalen Banknoten und Münzen blieben für eine Übergangszeit, die jetzt abläuft, lediglich noch Zahlungsmittel. Ab dem 1. Januar 2002 werden die nationalen Banknoten durch Eurobanknoten und -münzen ersetzt.

Aus praktischen Überlegungen darf DM-Bargeld noch bis 28. Februar 2002 als Zahlungsmittel verwendet werden, z. B. für den Einkauf von Lebensmitteln, aber ab Jahresbeginn wird es sukzessive aus dem Verkehr gezogen. Geld- und andere Automaten können dann nur noch mit „Euro-Geld“ bedient werden.
DM-Beträge, wie Schulden, Forderungen oder Mieten sind nach dem festgesetzten Wechselkurs 1 E = 1,95583 DM in Euro umzurechnen. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Euro-Beträge sind nach den kaufmännischen Rundungsregeln auf zwei Stellen hinter dem Komma anzugleichen.

Beispiel:
1.203,50 DM = 615,33977 E
gerundet: 615,34 E

Da die Währungsumstellung nicht der Dispositionsfreiheit der Vertragsparteien unterliegt, gibt es weder Anlaß noch Verpflichtung, den jeweiligen Vertragspartner zur Zustimmung im Hinblick auf die Währungsumstellung aufzufordern. Es besteht auch keine entsprechende Hinweispflicht. Wird die Miete per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung geleistet, rechnet die Bank ab 1. Januar 2002 in Euro um.
Was Mietüberweisungen betrifft, so werden Überweisungen und Bareinzahlungen, die noch in DM erfolgen, von den Banken selbständig umgerechnet, bestehende Konten werden gebührenfrei umgestellt.
Bestehende Mietverträge sind weder zu ändern noch haben sonstige Vereinbarungen im Hinblick auf die Währungsumstellung zu erfolgen.

Daß einige Vermieter versuchen, die Unwissenheit der Mieter zu nutzen, um im Huckepackverfahren die Zustimmung zur Mieterhöhung oder Vereinbarung einer Staffelmietvereinbarung zu ergattern (vgl. „Tagesspiegel“ vom 17. November, S. 9), hat nicht gerade zur Reputation der Branche beigetragen und sollte unterlassen werden.
Mietverträge, die ab 1. Januar 2002 abgeschlossen werden, dürfen nur noch in Euro abgeschlossen werden.
Obwohl - wie ausgeführt - keine Verpflichtung besteht, dem Mieter eine Mitteilung zukommen zu lassen, empfiehlt es sich, die monatlichen Mietzahlungen in Euro umzurechnen und den Euro-Betrag dem oder den Mietern mitzuteilen, damit eine leichtere Kontrolle der Bankbelege oder sonstiger Unterlagen erfolgen kann. Der GRUNDEIGENTUM-VERLAG stellt dafür das Formular EURO 2002 (vgl. Seite 1496) zur Verfügung.

Um das durch Rundungsdifferenzen ohnehin vorhandene Potential von Erklärungsbedarf nicht unnötig zu erhöhen, sollen in dem Formular nur die neuen Euro-Beträge und nicht auch die alten DM-Beträge mitgeteilt werden.
Richtigerweise ist dabei so vorzugehen, daß der Gesamtbetrag der Miete umgerechnet wird, denn er ist die vertraglich und gesetzlich geschuldete Miete, deren einzelne Bestandteile (Grundmiete, Betriebskostenvorauszahlungen, Heizkostenvorauszahlungen etc.) nur unselbständige Rechnungspositionen sind.
Wir empfehlen deshalb bei den Einzelpositionen, die mitgeteilt werden, ggf. eine Glättung nach unten, damit die Addition der Einzelbeträge wieder zu dem aus dem DM-Gesamtbetrag errechneten Euro-Gesamtbetrag führt.
Die Addition von Grundmiete, Betriebs- und Heizkostenvorschuß in Euro ergibt einen um einen Cent höheren Betrag als die Umrechnung der DM-Gesamtmiete in Euro, und zwar aufgrund der Rundungsdifferenzen. Es empfiehlt sich, bei der Mitteilung einen der unselbständigen Beträge um - in unserem Beispiel - 1 Cent zu kürzen.

Vernünftigerweise sollte das bei der Position „Grundmiete“ sein, weil ganz Schlaue bei Kürzung der anderen Bestandteile eine allgemeine Mieterhöhung durch die Hintertür konstruieren, die - und sei es nur um einen Cent - die Wartefrist von einem Jahr auslöst.