Archiv / Suche
E-Signatur
21.11.2001 (GE 22/2001, 1494) Die Erprobung elektronischer Signaturen im Verwaltungsverfahren ist in Berlin auf gesetzliche Grundlage gestellt worden.
Durch das „Gesetz zur Erprobung der elektronischen Signatur in der Berliner Verwaltung“ vom 8. Oktober 2001 (GVBl. Berlin Seite 531) kann in bestimmten Bereichen der Berliner Verwaltung (u. a. im Meldewesen, aber auch bei der Stadtplanung, im Umweltschutz, im Bau- und Wohnungswesen dort, wo Landesrecht für Verfahrenshandlungen die Schriftform verlangt), die jeweils zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung abweichend von der Schriftform eine Übermittlung in elektronischer Form vorsehen. Also: Wir haben zunächst einmal ein Gesetz, das die Möglichkeiten gibt, künftig detailliertere Rechtsverordnungen zu erlassen, in denen dann die Art der elektronischen Signatur, das Übermittlungsverfahren, die Dokumentation des Zugangs einer Erklärung, Form und Dauer der Speicherung etc. im einzelnen noch festgelegt wird.