Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Stadtplanungsdaten
21.11.2001 (GE 22/2001, 1494) Der Berliner Senat hat die „Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten aus dem Baulückenmanagement - Baulückenmanagement-Abrufverordnung (BauLückAbrufVO)“ erlassen (vom 16. Oktober 2001, GVBl. Berlin Seite 547).
Die neue Rechtsverordnung ermöglicht das Zusammenführen von flächenbezogenen Angaben des Liegenschaftskatasters mit den für eine Bebauung wichtigen und allgemein zugänglichen Angaben. Das betrifft beispielsweise Daten des Flächennutzungsplans, Bebauungspläne oder Eintragungen der Denkmalliste. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung (28. Oktober 2001) können auch Informationen zu Baulücken bzw. bebaubaren Flächen privater Eigentümer für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichung der Daten wird einen Monat zuvor in der Tagespresse angekündigt. Die Eigentümer haben das Recht, dem Zugriff auf diese Angaben zu widersprechen, und können auch später ihre Internetveröffentlichung jederzeit rückgängig machen.