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Mietspiegel
21.11.2001 (GE 22/2001, 1494) Mit dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform 2001 sind die bisherigen „Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln” des Bundesbauministeriums hinfällig geworden.
Das nunmehr unter „Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen” firmierende Ministerium will über eine Ausschreibung die Broschüre neu erstellen lassen. Der von einem beauftragten Fachinstitut erstellte Entwurf soll dann den Verbänden zur Stellungnahme überlassen werden. Eine Mietspiegelverordnung ist also künftig nicht gegeben, sondern lediglich neue Arbeitshilfen für die Aufstellung von Mietspiegeln.