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Volkszählungstest
Auch Hauseigentümer werden befragt
19.10.2001 (GE 20/2001, Seite 1365) Auf der Grundlage eines am 3. August 2001 in Kraft getretenen Zensusvorbereitungsgesetzes werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter ein neues Verfahren für die Durchführung eines „registergestützten” Zensus in Deutschland testen.
Ein solcher registergestützter Zensus, der sich auf vorhandene Daten aus Melderegistern und anderen Verwaltungsregistern und einer Befragung der Gebäudeeigentümer beschränkt, könnte, wenn sich der Test als erfolgreich erweist, eine herkömmliche Volkszählung ersetzen.
Da für einen wichtigen Fragenbereich bei Volkszählungen, nämlich zu Gebäuden und Wohnungen, in Deutschland flächendeckend keine Register vorhanden sind, werden diese Informationen weiterhin über eine schriftliche Befragung beschafft werden müssen.
Zum Stichtag 5. Dezember 2001 werden im Rahmen des Testes die Gebäudeeigentümer von 16.000 Gebäuden durch die Statistischen Landesämter schriftlich zu Gebäudemerkmalen, Wohnungen und Wohnungsinhabern sowie den Namen der Wohnungsinhaber und der Zahl der Personen in den Wohnungen befragt. Auf Grund dieser Angaben werden die Statistischen Ämter dann versuchen, die in den Melderegistern der Gemeinden erfaßten Personen statistisch zu Haushalten zu verbinden und Wohnungen zuzuordnen.
Da mit der Konzeption eines registergestützten Zensus „Neuland” betreten wird, hat der Gesetzgeber vor einem flächendeckenden Zensus einen Test der Qualität der Registerdaten und einer schriftlichen Befragung von Gebäudeeigentümern angesetzt. In diesem Zusammenhang werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 außerdem die Wohnungsinhaber in ca. 38.000 Gebäuden in maximal 570 Gemeinden durch Interviewer direkt befragt.
Die amtliche Statistik testet damit ein Verfahren, mit welchem künftig kostengünstig und ohne größere Belastung der Bürger fundierte und aktuelle Informationen gewonnen werden können. Für eine erfolgreiche Durchführung des Tests ist die stichtagsnahe und möglichst vollständige Beantwortung der Fragebögen und ihre schnelle Rücksendung an die zuständigen Statistischen Landesämter durch die Haus-und Wohnungseigentümer besonders wichtig. Die vom Test betroffenen Eigentümer sollten durch ihre prompte Mitwirkung zum Testerfolg beitragen.
Da für einen wichtigen Fragenbereich bei Volkszählungen, nämlich zu Gebäuden und Wohnungen, in Deutschland flächendeckend keine Register vorhanden sind, werden diese Informationen weiterhin über eine schriftliche Befragung beschafft werden müssen.
Zum Stichtag 5. Dezember 2001 werden im Rahmen des Testes die Gebäudeeigentümer von 16.000 Gebäuden durch die Statistischen Landesämter schriftlich zu Gebäudemerkmalen, Wohnungen und Wohnungsinhabern sowie den Namen der Wohnungsinhaber und der Zahl der Personen in den Wohnungen befragt. Auf Grund dieser Angaben werden die Statistischen Ämter dann versuchen, die in den Melderegistern der Gemeinden erfaßten Personen statistisch zu Haushalten zu verbinden und Wohnungen zuzuordnen.
Da mit der Konzeption eines registergestützten Zensus „Neuland” betreten wird, hat der Gesetzgeber vor einem flächendeckenden Zensus einen Test der Qualität der Registerdaten und einer schriftlichen Befragung von Gebäudeeigentümern angesetzt. In diesem Zusammenhang werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 außerdem die Wohnungsinhaber in ca. 38.000 Gebäuden in maximal 570 Gemeinden durch Interviewer direkt befragt.
Die amtliche Statistik testet damit ein Verfahren, mit welchem künftig kostengünstig und ohne größere Belastung der Bürger fundierte und aktuelle Informationen gewonnen werden können. Für eine erfolgreiche Durchführung des Tests ist die stichtagsnahe und möglichst vollständige Beantwortung der Fragebögen und ihre schnelle Rücksendung an die zuständigen Statistischen Landesämter durch die Haus-und Wohnungseigentümer besonders wichtig. Die vom Test betroffenen Eigentümer sollten durch ihre prompte Mitwirkung zum Testerfolg beitragen.






