Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Eigenbedarf
Keine uferlose Anbietpflicht des Vermieters
11.10.2000 (GE 1/2000, 16) Ein Vermieter, der seinen Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt, muß ihm eine freie Ersatzwohnung in einem anderen Stadtbezirk anbieten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht fest, daß jeder ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Wunsch des Vermieters, in seine Wohnung einzuziehen, einen Eigenbedarf begründet; die Gerichte dürfen nicht ihre Vorstellungen an die Stelle der Vorstellungen des Vermieters setzen. In dem vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 21. September 1999 entschiedenen Fall ging es im wesentlichen darum, daß der Mieter sich darauf berief, der Vermieter habe noch andere freie Wohnungen gehabt, die er ihm hätte anbieten müssen. Mit den offenbar nahe gelegenen Räumlichkeiten konnte der Vermieter jedoch darlegen, daß er diese nicht als Wohnungen, sondern anderweitig nutzen wollte. Eine solche Entscheidung, wenn sie nicht gegen das Zweckentfremdungsverbot verstößt, müssen Mieter (und Gerichte) hinnehmen. Frei war allerdings eine Wohnung in einem anderen Stadtteil Berlins, die nach Treu und Glauben der Vermieter jedoch ebenfalls dem Mieter nicht anbieten mußte. Eine solche weitgehende Anbietpflicht würde nach Auffassung des Landgerichts Berlin das Kündigungsrecht entwerten, so daß, jedenfalls in Berlin, eine mögliche Alternativwohnung sich in demselben Stadtbezirk befinden muß.
LG Berlin, Urteil vom 21. September 1999
- 64 S 113/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 1/2000, 59.