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Mietenkonzept 2002
9 DM kalt Mietobergrenze im sozialen Wohnungsbau
08.10.2001 (GE 19/2001, Seite 1292) Der Berliner Senat hat das Mietenkonzept 2002 für den sozialen Wohnungsbau (Erster Förderweg) beschlossen.
Trotz der äußerst schwierigen Haushaltslage verzichtet Berlin im Jahr 2002 auf flächendeckende Mieterhöhungen im Sozialwohnungsbestand. Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt und die Mietensituation ließen für die rund 252.000 Sozialwohnungen keinen undifferenzierten Anstieg der Mieten zu, erklärte der zuständige Senator Peter Strieder. Es sei ein Gebot der Vernunft, daß sich allein aus der Fördersystematik ergebende Mieterhöhungen dort nicht wirksam würden, wo Sozialmieten bereits hoch seien. Auch in allen 35 Großsiedlungen und hoch verdichteten Wohnkomplexen (siehe Kasten) wird Berlin im nächsten Jahr auf förderungsbedingte Mieterhöhungen verzichten - zusammen betrifft das 75 % der Sozialwohnungshaushalte.
Konkret gilt:
• Bei den rund 116.000 Wohnungen, die in den Wohnungsbauprogrammen bis zum Jahr 1971 gefördert wurden, wird grundsätzlich auf eine Mietanhebung verzichtet.
• Für Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 gilt: 9 DM kalt bleibt die Mietgrenze für Sozialwohnungen. Also: Nur Wohnungen mit Nettokaltmieten unter 8,60 DM/m2 bzw. 4,40 E/m2 in einfacher Wohnlage und unter 9,00 DM/m2 bzw. 4,60 E/m2 in mittlerer und guter Wohnlage erhalten die planmäßige förderbedingte Mieterhöhung von 0,25 DM/m2 monatlich bzw. fast 0,13 E/m2 monatlich.
• In allen 35 Großsiedlungen und hoch verdichteten Wohnkomplexen des sozialen Wohnungsbaus wird gänzlich auf einen Abbau der Förderung und die dadurch verursachten Mieterhöhungen verzichtet.
Bei den 136.300 Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 werden 72.700 Haushalte keine und 20.400 Haushalte nur eine geminderte planmäßige Mieterhöhung erhalten. Lediglich bei 43.200 Sozialwohnungen findet im Jahr 2002 die planmäßige jährliche Mieterhöhung statt. Für bestimmte Finanzierungssonderfälle im Bereich des Sozialwohnungsbestandes wurden darüber hinaus Regelungen getroffen, die weitergehende erhebliche Mieterhöhungen verhindern.
Für diese 35 Großsiedlungen und Wohnkomplexe des sozialen Wohnungsbaus wird 2002 auf die planmäßige Mieterhöhung von 0,25 DM/m2 mtl. ganz verzichtet.
Konkret gilt:
• Bei den rund 116.000 Wohnungen, die in den Wohnungsbauprogrammen bis zum Jahr 1971 gefördert wurden, wird grundsätzlich auf eine Mietanhebung verzichtet.
• Für Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 gilt: 9 DM kalt bleibt die Mietgrenze für Sozialwohnungen. Also: Nur Wohnungen mit Nettokaltmieten unter 8,60 DM/m2 bzw. 4,40 E/m2 in einfacher Wohnlage und unter 9,00 DM/m2 bzw. 4,60 E/m2 in mittlerer und guter Wohnlage erhalten die planmäßige förderbedingte Mieterhöhung von 0,25 DM/m2 monatlich bzw. fast 0,13 E/m2 monatlich.
• In allen 35 Großsiedlungen und hoch verdichteten Wohnkomplexen des sozialen Wohnungsbaus wird gänzlich auf einen Abbau der Förderung und die dadurch verursachten Mieterhöhungen verzichtet.
Bei den 136.300 Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 werden 72.700 Haushalte keine und 20.400 Haushalte nur eine geminderte planmäßige Mieterhöhung erhalten. Lediglich bei 43.200 Sozialwohnungen findet im Jahr 2002 die planmäßige jährliche Mieterhöhung statt. Für bestimmte Finanzierungssonderfälle im Bereich des Sozialwohnungsbestandes wurden darüber hinaus Regelungen getroffen, die weitergehende erhebliche Mieterhöhungen verhindern.
Für diese 35 Großsiedlungen und Wohnkomplexe des sozialen Wohnungsbaus wird 2002 auf die planmäßige Mieterhöhung von 0,25 DM/m2 mtl. ganz verzichtet.






