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Vermittlungsschwierigkeiten
08.10.2001 (GE 19/2001, Seite 1288) Die Technik, die modernste insbesondere, kann so ihre Tücken haben.
Sie kennen das: Wenn man heutzutage bei einem größeren Dienstleister oder Unternehmen anruft, hat man dort meistens den menschlichen Mitarbeiter in der Telefonzentrale eingespart, um statt dessen einen automatisierten Vermittlungsdienst per Computer einzusetzen, der den Anrufer auffordert, wenn er dies will, die Nummer Soundso, und wenn er das will, die Nummer Soundso, und wenn er was ganz anderes will, die Nummer Soundso zu drücken.

Rechtsanwalt Gunnar Schnabel, Vermögensrechtsspezialist und deutscher „Datschenpapst”, brauchte kürzlich die Dienste seiner Kammer, wo er wie alle Kollegen Zwangsmitglied ist. Der automatisierte Vermittlungsdienst forderte ihn auf, die „Stern-Taste” zu drücken. Das freilich führte nicht zu der gewünschten Weitervermittlung, sondern in eine endlose Warteschleife mit dem Text, doch bitte zur Weitervermittlung die Stern-Taste zu drücken. Wer Schnabel kennt, weiß, daß er sich nur ungern in Warteschleifen schieben läßt, weshalb er der Sache auf den Grund ging. Die Ursache: Wenn jemand mit einem Analogtelefon bei der Berliner Rechtsanwaltskammer anruft, findet beim Drücken der Stern-Taste keine Vermittlung statt, weil die automatische Telefonanlage der Rechtsanwaltskammer Berlin digitalisiert ist und nur mittels eines Umwandlers auch mit Analoganrufern „redet”. Schnabels Hartnäckigkeit bekommt zur Zeit übrigens auch Berlins Finanzsenatorin Christiane Krajewski zu spüren. Schnabel hatte den inzwischen verstorbenen Maximilian Messner - Physiker, Erfinder, Vorsitzender des früheren Vereins der Geschäftshausbesitzer - vertreten, der umfangreichen Grundbesitz in Ost-Berlin besaß (u. a. das Gelände, auf dem heute der Fernsehturm steht). Für ein Grundstück gegenüber dem Bahnhof Friedrichstraße, wo nun die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) - genauer gesagt: eine 100 %ige Tochter der WBM -, der das Grundstück vom Berliner Senat unter außerordentlich merkwürdigen Umständen unentgeltlich und ohne Sicherheiten übertragen worden war, gebaut hat (die Gebäude vor dem neuen Handelszentrum), erreichte Schnabel in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht millionenschwere Zahlungen an seinen Mandanten, die das Land Berlin trotz unumschränkt erteilter Bürgschaft über 60 Mio. DM aber schlicht und einfach nicht bezahlt. Zwei Monate war der Anwalt geduldig, jetzt war es ihm zu bunt, und er verklagte das Land Berlin - und demnächst alle beteiligten Beamten (diese wegen Amtspflichtverletzung). Die Zinsen nebst anwaltlichen Gebühren in sechsstelliger Höhe, die dabei anfallen und ohne jeden Zweifel vom Land zu tragen sind, darf mal wieder der Steuerzahler berappen.