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Verdächtig
08.10.2001 (GE 19/2001, Seite 1288) Auch Unschuld schützt bekanntlich nicht vor staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren - eine eigentlich alltägliche Erkenntnis.
Für Betroffene wird es allerdings dann zum Problem, wenn unter nachhaltigem Trommelwirbel in den Medien und mit großer Offenherzigkeit auch durch die Justizbehörden über den Verdacht berichtet, über die Verdachtsausräumung jedoch geschwiegen wird. Oder haben Sie schon irgendwo gelesen, daß die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte, Karl-Heinz Schmidt und Falk Jesch, wegen des Verdachts der Untreue und anderer angeblicher Übeltaten eingestellt hat? Wir hatten an die von als seriös geltenden Medien zum Teil in riesiger Aufmachung erhobenen Vorwürfe ohnehin nie geglaubt, wie in dieser Spalte nachzulesen war, denn unter Eingeweihten gelten gerade Karl-Heinz Schmidt und Falk Jesch als besonders wenig korruptionsanfällig und als resistent gegen kleine und große Aufmerksamkeiten. Was wir übrigens in bezug auf das gesamte Personaltableau der öffentlichen Wohnungsunternehmen mit derselben Überzeugungskraft nicht unbedingt formulieren würden.