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Verjährungseinrede
Grund für Richterablehnung?
11.10.2000 (GE 1/2000, 16) Der Wohnungseigentumsrichter darf, ohne das er dafür abgelehnt werden kann, in der Verhandlung auf die Verjährung von Ansprüchen hinweisen.
Auch in Wohnungseigentumssachen ist es dem Richter nicht verwehrt, im Rahmen der rechtlichen Erörterung mit den Beteiligten auf die eingetretene Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinzuweisen. Einen Ablehnungsgrund kann eine Partei daraus regelmäßig nicht herleiten. So das BayOBLG im Anschluß an eine Entscheidung des BGH vom 12. November 1997 (NJW 1998, 612) zur Richterablehnung im Zivilprozeß.
BayObLG, Beschluß vom 24. Februar 1999 - 2 Z BR 18/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 1/2000, 67.
BayObLG, Beschluß vom 24. Februar 1999 - 2 Z BR 18/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 1/2000, 67.






