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Senat beschließt Weitergeltung der Zweckentfremdungsverbot-VO
17.09.2001 (GE 18/2001, 1226) Der Berliner Senat hat - allen Einwendungen der Verbände der Wohnungswirtschaft und der Industrie- und Handelskammer Berlin zum Trotz - beschlossen, das Berliner Zweckentfremdungsrecht weitergelten zu lassen.
Mit dem jetzigen Senatsbeschluß sind Erleichterungen verbunden. Unter anderem soll Leerstand bei Wohnungen, die zum Verkauf an Eigennutzer vorgesehen sind, erst nach zwölf Monaten verfolgt werden, großzügiger will man umgehen mit Zweckentfremdungsgenehmigungen für ärztliche, therapeutische und soziale Einrichtungen, auch in Fällen, wo zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Bevorzugt werden sollen auch Gastronomie und Einzelhandel, wenn solche Einrichtungen eine Verbesserung des Wohnumfeldes bewirken.

Bei den Ausgleichszahlungen will man sich künftig an die Differenz zwischen der vereinbarten Gewerbemiete und der erzielbaren Wohnungsmiete halten.
Das alles muß jetzt aber erst noch einmal durch den Rat der Bürgermeister, und ob das alles so rechtzeitig geschieht, daß die Vorschriften in diesem Jahr noch in Kraft treten können, ist offen. Wir wer-den zu gegebener Zeit berichten.

Den wohnungswirtschaftlichen Verbänden ist inzwischen klar, daß das Berliner Zweckentfremdungsrecht nur mit Hilfe der Gerichte beseitigt werden kann; entsprechende Vorarbeiten sind in Gang.