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Muster-Mietvertrag
17.09.2001 (GE 18/2001, 1222) Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat den Spitzenverbänden der Mieter und Vermieter sowie der Wohnungswirtschaft vorgeschlagen, einen gemeinsamen Muster-Mietvertrag zu erstellen.
Ein erstes Gespräch dazu fand bereits Anfang September im Bundesjustizministerium statt. Der Mustermietvertrag soll ein Vorschlag sein, den die Verbände ihren Mitgliedern empfehlen können. Das Ziel seien „faire und gut funktio-nierende Verträge“ zwischen Mietern und Vermietern, erklärte die Bundesjustizministerin. Das freilich garantiert bereits jetzt die Rechtsprechung mit ihren Entscheidungen zum AGB-Gesetz. Ein neuer Mustermietvertrag - bereits der alte, noch vom damaligen Justizminister Vogel vorgelegte fristete ein Schattendasein - ist, ebenso wie die Mietrechtsreform, überflüssig.