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Baugebühren
17.09.2001 (GE 18/2001, 1222) Der Berliner Senat hat eine „Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen” (kurz: Baugebührenordnung) erlassen.
Die Verordnung vom 31. Juli 2001 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin Nr. 34 Seite 326 ff. veröffentlicht. Derart separate Gebührenordnungen seien wegen größerer Überschaubarkeit benutzerfreundlicher, argumentierte der Senat. Und: Sie könnten in erheblich kürzerer Zeit angepaßt werden (sprich: Die Gebühren können in schnelleren Abständen erhöht werden). Natürlich hat der Senat die Ausgliederung der Baugebühren zum Anlaß genommen, Erhöhungen durchzuführen, und er hat auch neue Gebühren eingeführt - so beispielsweise eine Gebühr für die Beteiligung von Nachbarn im bauaufsichtlichen Verfahren (je Nachbar 100 DM). Wer allerdings gedacht hat, die neue Verordnung würde tatsächlich alle im Baubereich maßgeblichen Gebühren auflisten, sieht sich getäuscht. Die neue Gebührenordnung enthält nur die von der Bauaufsicht in Rechnung gestellten, außerdem die Gebühren für die Baustatik, einige Gebühren aus dem Bereich der Stadtplanung und der Teilungsgenehmigung und gesetzlicher Vorkaufsrechte sowie die Gebühren für die Berufsausbildung der Schornsteinfeger. Wir werden in einer der kommenden Ausgaben alle für den Baubereich maßgeblichen Gebühren in Tabellenform veröffentlichen.