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Perspektive der Wasserstadt
Ein Ende mit Schrecken?
06.09.2001 (GE 17/2001, 1160) Claudia Hämmerling, Sprecherin der Berliner Bündnisgrünen für Stadtentwicklung, und Barbara Oesterheld, baupolitische Sprecherin, fordern, das Projekt „Wasserstadt Berlin“ einzustellen.
Die Südbrücke in der Wasserstadt sei exemplarisch für das wenig segensreiche Handeln der Entwicklungsträger. Die grünen Abgeordneten Claudia Hämmerling und Barbara Oesterheld haben sie deshalb in „Seufzer-Brücke“ umbenannt. „Den Haushältern steht das Wasser bis zum Halse. Wenn nicht bald Entscheidungen zu den Entwicklungsträgern getroffen werden, eröffnet sich dem Berliner Haushalt ein Faß ohne Boden“, so Claudia Hämmerling.

Das Entwicklungsgebiet Wasserstadt gehöre zu den großen Haushaltsrisiken. Es belaste den Landeshaushalt mit 750 Millionen DM. Die Aufhebung des Entwicklungsgebietes erfordere wahrscheinlich einen weiteren dreistelligen Millionenbetrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Aufhebung jedoch für zwingend, weil jede Verlängerung der Maßnahme die Kosten erhöhe.

Einige Neubaugebiete seien in der Wasserstadt Oberhavel Bucht weitestgehend abgeschlossen. Die Gebiete Pulvermühle, Schultheiss und Havelspitze hätten demzufolge bereits abgerechnet und entlassen werden können.
Die übrigen Gebiete seien nur in geringem Umfang oder gar nicht entwickelt worden. Sie seien derzeit nicht vermarktbar. Aufgrund fehlender Nachfrage seien sie ebenfalls zu entlassen. Das gelte auch für das Quartier Haveleck. Auch hier seien die Erschließungsmaßnahmen abzuschließen. Investoren für den geplanten Wohnungsbau gäbe es nicht, zumal dieser Standort auf der Tanklager-Altlastenfläche unmittelbar unter der Einflugschneise ohnehin nicht sonderlich attraktiv sei.

Die entwicklungsbedingten Standortverlagerungen von Betrieben hätten erhebliche Schadensersatzansprüche gegen den Entwicklungsträger und somit gegen das Land Berlin zur Folge. Ohne den Ausgleich dieser Ansprüche durch den Entwicklungsträger drohe den Unternehmen der Konkurs (Beispiel FA Crampe, 180 Beschäftigte, 40 Mio. Streitwert).

Wenn der Entwicklungsträger auf weitere Unternehmen Druck ausübe mit dem Ziel der Standortverlagerung (Maselake Nord, Nordhafen), entstünden weitere finanzielle Ansprüche.
Der Entwicklungsträger Wasserstadt sei schnellstmöglich aufzulösen. Dem Vernehmen nach sollen sich die Kosten auf jährlich ca. 10 Mio. DM belaufen. Die 60 Beschäftigten hätten unbefristete Arbeitsverträge. Bei Abwicklung entstünden zwar Kosten durch die erforderlichen Sozialplanverfahren. Diese würden aber auch bei einem späteren Abschluß der Entwicklungsmaßnahme entstehen. Ein Herausschieben der Auflösung würde bedeuten, daß sich diese Kosten zu den laufenden erheblichen Trägervergütungen addieren.

Die Entlassung von Gebieten aus dem städtebaulichen Entwicklungsrecht kann Schadensersatzansprüche privater Eigentümer nach sich ziehen. Hier sei zu prüfen, ob diese Forderungen durch städtebauliche Verträge abgewandt werden könnten. Diese seien allerdings weniger folgenschwer als die Weiterführung der Entwicklungsmaßnahme. Neben der fehlenden Nachfrage sprächen die verschwenderische Ausstattung der Quartiere und die Personalpolitik des Entwicklungsträgers gegen eine Weiterführung der Maßnahme. Erst vor wenigen Wochen sei beim Entwicklungsträger die zweite Geschäftsführerstelle neu besetzt worden, trotz Haushaltssperre und obwohl überall in Berlin gespart werden müsse, kritisierten die Grünen.