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Hinweispflichten
Neue Bauseuche: Schimmel nach Einbau von Isolierfenstern
27.08.2001 (GE 16/2001, 1097) Nach Einbau fugendichter Fenster tritt immer häufiger Schimmelpilzbildung in Wohnungen auf. Ohne detaillierte Hinweise auf grundlegend zu veränderndes Lüftungsverhalten gegenüber dem Mieter bleibt der Vermieter auf den Mängelbeseitigungskosten im Regelfall sitzen.
Der Fall: Die Kläger (Mieter) verlangten einen Vorschuß für die zu erwartenden Kosten der Beseitigung von Schimmelpilz, der sich in der Wohnung gebildet hatte. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kam zu dem Schluß, der nachträgliche Einbau der Isolierglasfenster habe zur Schimmelbildung geführt. Der Sachverständige erklärte, die Mieter hätten gar nichts gegen die Schimmelpilzbildung tun können, weil sie nicht hätten erkennen können, ob eine Lüftung erforderlich sei. Der einzig sichtbare Indikator für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit, nämlich beschlagene Fenster, sei weggefallen, weil die Fenster jetzt besser isoliert seien als die Außenwände.
Das Urteil: Das Landgericht Berlin verurteilte den Vermieter dazu, den geforderten Kostenvorschuß für die Beseitigung des Schimmelpilz-Schadens zu leisten. Der Mangel der Mietsache liege nach den Ausführungen des Sachverständigen „in dem in sich nicht stimmigen Baukörper begründet, der durch den nachträglichen Einbau der Isolierfenster geschaffen worden” sei. Der Vermieter hatte in dem betreffenden Fall nach Feststellungen des Gerichts die Mieter nicht auf ein notwendiges anderes Lüftungsverhalten hingewiesen.
Tip: Vermieter, die fugendichte Fenster eingebaut haben, werden sich in Zukunft überlegen müssen, ob sie nicht vernünftigerweise den Mietern ein Hygrometer in die Wohnung hängen. Das zeigt auf, wann eine zu hohe Luftfeuchtigkeit besteht und Lüften erforderlich ist. Die Kosten für ein Hygrometer stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die aufgewendet werden müssen, wenn erst einmal ein Schaden eingetreten ist. In Westdeutschland hat deshalb vor einiger Zeit eine Wohnungsbaugesellschaft allen Mietern Hygrometer zur Verfügung gestellt.
LG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2001 - 64 S 320/99 - Wortlaut Seite 1133
Das Urteil: Das Landgericht Berlin verurteilte den Vermieter dazu, den geforderten Kostenvorschuß für die Beseitigung des Schimmelpilz-Schadens zu leisten. Der Mangel der Mietsache liege nach den Ausführungen des Sachverständigen „in dem in sich nicht stimmigen Baukörper begründet, der durch den nachträglichen Einbau der Isolierfenster geschaffen worden” sei. Der Vermieter hatte in dem betreffenden Fall nach Feststellungen des Gerichts die Mieter nicht auf ein notwendiges anderes Lüftungsverhalten hingewiesen.
Tip: Vermieter, die fugendichte Fenster eingebaut haben, werden sich in Zukunft überlegen müssen, ob sie nicht vernünftigerweise den Mietern ein Hygrometer in die Wohnung hängen. Das zeigt auf, wann eine zu hohe Luftfeuchtigkeit besteht und Lüften erforderlich ist. Die Kosten für ein Hygrometer stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die aufgewendet werden müssen, wenn erst einmal ein Schaden eingetreten ist. In Westdeutschland hat deshalb vor einiger Zeit eine Wohnungsbaugesellschaft allen Mietern Hygrometer zur Verfügung gestellt.
LG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2001 - 64 S 320/99 - Wortlaut Seite 1133






