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Baugebühren
27.08.2001 (GE 16/2001, 1082) Der Berliner Senat hat eine gesonderte Gebührenordnung für den Baubereich erlassen.
Die Aussonderung aus der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung begründete der Senat wie folgt: Kleinere, fachspezifische Gebührenordnungen seien wegen größerer Überschaubarkeit benutzerfreundlicher. Geänderte Rechts- und Sachlagen könnten in erheblich kürzerer Zeit angepaßt werden. Zudem entfielen mit einer gesonderten Bauverwaltungsgebührenordnung die bisher notwendigen Abstimmungen sämtlicher Änderungs- und Ergänzungswünsche zwischen der Finanz- und der Bauverwaltung. Die in der neuen Bauverwaltungsgebührenordnung zusammengefaßten Gebührentatbestände seien nach Inhalt und Höhe zum überwiegenden Teil der bisherigen Verwaltungsgebührenordnung entnommen. Erhöhungen seien da vorgenommen worden, wo die bisher geltenden Gebühren nicht mehr den allgemeinen Bemessungskriterien entsprochen hätten.






