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Neues Programm der Bundesregierung
2 Milliarden für Stadtumbau Ost
09.08.2001 (GE 15/2001, 1016) Mit jährlich 300 Millionen DM in den Jahren 2002 bis 2005 und 800 Millionen DM bis 2009 will die Bundesregierung Kommunen und die Wohnungswirtschaft bei Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtquartieren und beim Abriß leerstehender Wohngebäude unterstützen. Die Bundesmittel sollen mit demselben Betrag von den Ländern kofinanziert werden, so daß insgesamt 4 Milliarden DM zur Verfügung stehen.
Für innerstädtischen Altbau soll die Investitionszulage erhöht werden (Sanierungsgebiete, Erhaltungsgebiete und Kerngebiete, Altbauten bis 1949, denkmalgeschützte Gebäude von 1949 bis 1959). Die Höchstbemessungsgrenze soll von 1.200 auf 2.400 DM angehoben werden, der Fördersatz von 15 auf 22 %. Außerhalb der genannten Gebietskulisse und bei den nichtbegünstigten Beständen innerhalb der Gebietskulisse soll es bei der bisherigen Höchstbemessungsgrenze von 1.200 DM/m2 und dem Fördersatz von 15 % bleiben, bei beiden Varianten wird ein Selbstbehalt von 100 DM/m2 zugrunde gelegt.
Durch die neue Ausgestaltung der Investitionszulage sollen nach Planung der Bundesregierung in den drei Jahren bis zum Auslaufen der Investitionszulage (2004) 20.000 Wohnungen in Altbauten und denkmalgeschützten Beständen der 50er Jahre zusätzlich saniert werden.
Durch die neue Ausgestaltung der Investitionszulage sollen nach Planung der Bundesregierung in den drei Jahren bis zum Auslaufen der Investitionszulage (2004) 20.000 Wohnungen in Altbauten und denkmalgeschützten Beständen der 50er Jahre zusätzlich saniert werden.






