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Nach dem Senatsbeschluß zum Müllkonzept
Verbände prognostizieren deutliche Kostensteigerung
09.08.2001 (GE 15/2001, 1016) Die Sprecher des Aktionsbündnisses Betriebskostensenkung, Dieter Blümmel (Haus & Grund Berlin), Hartmann Vetter (Berliner Mieterverein e. V.) und Siegfried Rehberg (BBU) haben den Senatsbeschluß zur Abfallpolitik heftig kritisiert.
Der Senat hatte sich am 24. Juli das unausgegorene und weder auf technische Machbarkeit noch auf Kostenauswirkungen seriös durchgeprüfte Konzept der BSR zu eigen gemacht und damit auch private Unternehmen der Abfallwirtschaft ausgegrenzt, obwohl diese versichert hatten, preiswerter arbeiten zu können.
Es spreche nicht für das Demokratieverständnis des Berliner Senats, so das Aktionsbündnis Betriebskostensenkung, daß er einen solchen Beschluß gegen die konzertierten Warnungen aller Betroffenen gefaßt habe. Mieter wie Vermieter, die letztlich die Zeche durch höhere Müllgebühren zu zahlen hätten, seien ebenso Sturm gegen das jetzt beschlossene Konzept gelaufen wie die Naturschützer und die Industrie- und Handelskammer.

Das vom Senat beschlossene Konzept setze einseitig auf ein staatliches Abfallmonopol in Gestalt der BSR, es sei in dieser Form schon technisch kaum rechtzeitig bis zum Jahre 2005 zu realisieren, was insbesondere für die vorgesehene Großvergärungsanlage gelte. Das Senatskonzept lasse auch jede unverrückbare Bindung an umweltfreundliche Verwertung, insbesondere durch Methanolproduktion, vermissen. Das beschlossene Konzept sei so „flexibel“, daß letzten Endes der größte Teil des Mülls in Verbrennungsanlagen lande (Pyromanenkonzept).
Bis heute sei nicht klar, welche zusätzlichen Kosten auf die Berliner durch das neue Konzept zukämen. Die BSR hätte bis zum heutigen Tag keine nachprüfbare Kalkulation vorgelegt. Das Aktionsbündnis Betriebskostensenkung befürchtet eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren um bis zu 20 %.

Der Senat, so das Aktionsbündnis, müsse damit rechnen, daß jeder Schritt zur Umsetzung des Konzeptes und insbesondere auch die Auswirkungen auf die Kosten einer kritischen, notfalls gerichtlichen Überprüfung unterzogen würden.