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Borsigsiedlung
09.08.2001 (GE 15/2001, 1014) Das Bezirksamt Reinickendorf hat eine umfangreiche Gestaltungsverordnung für die Borsigsiedlung im Reinickendorfer Ortsteil Heiligensee erlassen.
Die Verordnung soll die gestalterische Einheitlichkeit der Siedlung und des Straßenraumes wahren. Eine ganze Reihe von baulichen Veränderungen - auch solche, die nach der Berliner Bauordnung eigentlich genehmigungsfrei sind - wird nach dieser Gestaltungsverordnung unter den Genehmigungsvorbehalt der Behörde gestellt. Das gilt beispielsweise auch für Anstriche, Verkleidungen, Verputze, Dacheindeckungen, den Austausch von Fenstern, Türen und Einfriedungen. Wer in der Borsigsiedlung künftig also den Pinsel in die Hand nehmen will, sollte im eigenen Interesse zunächst einmal die Erhaltungsverordnung lesen (VO vom 29. Mai 2001/GVBl. Berlin Seite 223) und im Zweifelsfalle zum Bezirksamt marschieren. Es drohen Geldbußen bei Zuwiderhandlungen von bis zu 10.000 DM, ab dem Januar 2002 bis zu 5.100 Euro.






