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Berliner Abgeordnetenhaus
09.08.2001 (GE 15/2001, 1012) Ein faszinierender Gedanke: Das Berliner Abgeordnetenhaus will sich nach endlosem Gezerre auflösen - und der Landesverfassungsgerichtshof hält das für verfassungswidrig!
So spinnert ist das nicht, was das Enfant terrible des Berliner Abgeordnetenhauses, Ekkehard Wruck, sich da ausgedacht hat: Neuwahlen seien verfassungswidrig, weil nach der Landesverfassung das Abgeordnetenhaus auf fünf Jahre gewählt, die Legislaturperiode noch nicht zu Ende, und ein Senat gewählt sei, der über eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus verfüge. Was ist daran so falsch? Nichts. Schließlich sind wir keine Bananenrepublik, wo die Volksvertreter und jene, die sich dafür halten, so oft wählen lassen können, bis ihnen das Ergebnis in den Kram paßt. Was spricht dagegen, Klaus Wowereit und Peter Strieder die Verantwortung tragen zu lassen, nach der sie so ungeduldig gegriffen haben? Verfassungsrechtliche Gründe jedenfalls nicht, allenfalls parteipolitische. Und wäre das nicht komisch, wenn wir mit ansehen dürften, wie schnell sich der Gysi-Effekt für die PDS verbraucht, denn es glaubt doch keiner ernsthaft, daß der noch bis Mitte 2004 hier einen permanenten Kommunalwahlkampf betreibt.