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Neues Heimgesetz
26.07.2001 (GE 14/2001, 946) Der Bundesrat hat Mitte Juli dem neuen Heimgesetz zugestimmt, das Heime und Formen des sogenannten Betreuten Wohnens abgrenzt.
Künftig findet das Heimgesetz keine Anwendung mehr, wenn ältere Menschen, denen es durch das altersgerechte Serviceangebot ihres Vermieters ermöglicht wird, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, auf allgemeine Betreuungsleistungen wie Notrufdienste oder die Vermittlung von Pflegediensten zurückgreifen können. Als höchst bedenklich hat der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) allerdings die verschärften Regelungen hinsichtlich des Heimentgelts bezeichnet. Künftig gilt das sogenannte Differenzierungsverbot, d. h. jeder Bewohner - unabhängig davon, ob er schon viele Jahre in dem Heim lebt oder gerade erst zuzieht, und gleichgültig, ob er Selbstzahler ist oder von den Pflegekassen finanziert wird - zahlt das gleiche Heimentgelt. Dies führe zwangsläufig zu einer allgemeinen Qualitätsverschlechterung - so die Prognose des BFW. Ähnlich schätzt der Verband die neuen Investitionsbestimmungen ein. So werde es einem Betreiber in Zukunft kaum mehr möglich sein, Investitionen, die im Interesse der Heimbewohner sinnvoll und geboten seien, auf das Heimentgelt umzulegen.






