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Gemeinsames Finanzgericht Berlin und Brandenburg nach Cottbus?
26.07.2001 (GE 14/2001, 944) Sofort unter Feuer genommen wurde Berlins neuer Justizsenator Wolfgang Wieland - für die meisten Richter ohnehin ein rotes Tuch - vom gesamten Finanzgericht Berlin.
Und zwar gleich von zwei Seiten: vom Richterrat und vom Personalrat. Grund: Obwohl durch keine Neuwahl demokratisch legitimiert, will Wieland die Grundsatzentscheidung treffen, den Sitz eines gemeinsamen Finanzgerichts Berlin und Brandenburg nach Cottbus zu verlegen, wo das jetzige Brandenburgische Finanzgericht seinen Sitz hat. 5.000 Berliner strengten jährlich ein Verfahren beim Finanzgericht an, mit dem sie sich gegen Steuerfestsetzungen und Verweigerung von Kindergeldzahlungen wehrten. Der diesen Menschen verfassungsrechtlich zustehende Rechtsschutz werde ausgehöhlt, wenn man sie zwinge, ihr Recht bei einem Gericht zu suchen, das mehrere Stunden vom Wohnort entfernt liege. Personalrat und Richter fragten Wieland in einem Brief, wie sich seine Pläne mit der von ihm propagierten „Bürgernähe” und mit seinem Umweltbewußtsein vertragen, wenn sich Autolawinen nach Cottbus bewegten. Nach Potsdam übrigens würden die Berliner Richter durchaus ziehen. Nach Cottbus sollen sie nun, so vermuten sie, weil Manfred Stolpe dort seinen Wahlkreis hat.