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Signaturgesetz
28.06.2001 (GE 12/2001, 792) Am 22. Mai trat das „Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 16. Mai 2001 in Kraft.
Das neue Gesetz ermöglicht ab sofort den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Das Gesetz löst das Signaturgesetz von 1997 ab und regelt die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Die erforderliche Anpassung der Formvorschriften soll rasch folgen. Der Regierungsentwurf zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht wird derzeit im Bundesrat abschließend beraten. Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Das Signaturgesetz ist veröffentlicht im BGBl. I, S. 876.