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BFW fordert Korrektur
Auswege aus Abwärtsspirale
28.06.2001 (GE 12/2001, 795) Klare Signale für die Wohnungs- und Immobilienpolitik hat der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) angemahnt.
Während des Verbandstages forderte der neu gewählte Vorsitzende Gerd Koppenhöfer den Gesetzgeber zu einem Kurswechsel auf. Trotz einiger Lichtblicke bei der Entwicklung des Gewerbebaus müsse der neue Negativrekord beim Rückgang der Baugenehmigungszahlen als ernstzunehmendes Alarmzeichen verstanden werden. Er warnte davor, weiterhin die statistisch ausgewogene Anzahl von privaten Haushalten und Wohnungen als Rechtfertigung für den drastischen Abbau der direkten und steuerlichen Förderung zu mißbrauchen.
Die regionalen Unterschiede beim Wohnungsbedarf sind insbesondere im alten Bundesgebiet so groß wie noch nie. Nachdem die notwendige Ersatzbaurate von 370.000 Wohnungen (= 1 % des gesamten Wohnungsbestandes) jahrelang unterschritten wurde, würden in Ballungsgebieten wie München, Frankfurt oder Hamburg bereits deutliche Verknappungstendenzen spürbar.
Bei einem Gespräch mit Bundesbauminister Bodewig am Rande des BFW-Verbandstages wies der BFW-Vorstand auf die erheblichen Verteuerungen hin, die durch die neuen Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute auf die mittelständisch geprägte Wohnungswirtschaft zukommen.
Seit 1995 sei die Förderung des sozialen Wohnungsbaus von 3,9 Milliarden DM auf jetzt geplante 450 Millionen DM zurückgefahren worden. Mit der jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten Reform (vgl. GE 2001 [11] 720) werde aber nicht nur der Fördertopf kleiner, sondern die Ausrichtung der Förderrichtlinien wesentlich einseitiger. Zugunsten der Bestandsförderung finde eine Abkehr vom Neubau statt. Durch den Ankauf sogenannter Belegbindungen, d. h. durch die Zahlung von bis zu 40.000 DM pro Wohnung, sollten Wohnungsbestände für sozial Schwache reserviert werden. Dieses unausgewogene Konzept werde nach Ansicht des BFW den Neubau von Sozialwohnungen nicht in dem von der Bundesregierung erhofften Maße ersetzen können.
Kritisch sieht der BFW auch die Vernachlässigung der Wohneigentumsbildung. Einkommensgrenzen von rund 24.000 DM für Ein- und 36.000 DM für Zweipersonenhaushalte schlössen Eigentumsbildung quasi von vornherein aus.
Die regionalen Unterschiede beim Wohnungsbedarf sind insbesondere im alten Bundesgebiet so groß wie noch nie. Nachdem die notwendige Ersatzbaurate von 370.000 Wohnungen (= 1 % des gesamten Wohnungsbestandes) jahrelang unterschritten wurde, würden in Ballungsgebieten wie München, Frankfurt oder Hamburg bereits deutliche Verknappungstendenzen spürbar.
Bei einem Gespräch mit Bundesbauminister Bodewig am Rande des BFW-Verbandstages wies der BFW-Vorstand auf die erheblichen Verteuerungen hin, die durch die neuen Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute auf die mittelständisch geprägte Wohnungswirtschaft zukommen.
Seit 1995 sei die Förderung des sozialen Wohnungsbaus von 3,9 Milliarden DM auf jetzt geplante 450 Millionen DM zurückgefahren worden. Mit der jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten Reform (vgl. GE 2001 [11] 720) werde aber nicht nur der Fördertopf kleiner, sondern die Ausrichtung der Förderrichtlinien wesentlich einseitiger. Zugunsten der Bestandsförderung finde eine Abkehr vom Neubau statt. Durch den Ankauf sogenannter Belegbindungen, d. h. durch die Zahlung von bis zu 40.000 DM pro Wohnung, sollten Wohnungsbestände für sozial Schwache reserviert werden. Dieses unausgewogene Konzept werde nach Ansicht des BFW den Neubau von Sozialwohnungen nicht in dem von der Bundesregierung erhofften Maße ersetzen können.
Kritisch sieht der BFW auch die Vernachlässigung der Wohneigentumsbildung. Einkommensgrenzen von rund 24.000 DM für Ein- und 36.000 DM für Zweipersonenhaushalte schlössen Eigentumsbildung quasi von vornherein aus.