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Rechtsverstöße bei Grundstücksübergabe
28.06.2001 (GE 12/2001, 788) Mal sehen, ob sich in Brandenburg irgendeine staatliche Stelle dazu durchringt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen die Verantwortlichen dieser Machenschaften vorzugehen.
Wenn es stimmt, was der zwischen 1991 und 1994 im Strausberger Vermögensamt tätige und schließlich weggeekelte Rechtsanwalt Volker Mackeprang der Berliner Morgenpost anvertraute, waren Rechtsverstöße bei der Grundstücks-(nicht)rückgabe an der Tagesordnung. Bei Investitionsvorrangvorhaben seien Alteigentümer nicht vor-, sondern hinterher informiert worden, in den Verträgen hätten die Rückfallklauseln gefehlt für den Fall, daß die Vorhaben nicht durchgeführt wurden, Investitionsvorrangbescheide seien ungeprüft für die abenteuerlichsten Vorhaben erteilt worden. Und immer wieder seien dieselben Käufer aufgetaucht und ein Immobilienmakler aus West-Berlin. Altkader konnten Grundstücke erwerben, die sie wenig später für mehr als das Zehnfache weiterverkauften. Den damals zuständigen 1. Beigeordneten Wolfgang Winkelmann (IM „Bernd“) habe er darauf aufmerksam gemacht - ohne Erfolg. Offenbar war der Bock der Gärtner. Immerhin hat sich jetzt erstmals ein Gericht der seltsamen Immobilienverkäufe angenommen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die Stadt Strausberg zu 2 Mio. DM Entschädigung. Geklagt hatten die Erben des jüdischen Kaufmanns Louis London, denen die Rückgabe des Familienbesitzes verweigert wurde - statt dessen wurde das Grund-stück zu einem Spottpreis an eine Berliner Firma verkauft, die es zwei Jahre später zum fast vierfachen Preis weiterverkaufte. Und es sind noch weitere Strausberger Fälle anhängig. Auf über 150 Fälle schätzt der frühere Vize-Bürgermeister Friedhelm Zapf die Zahl der Verkäufe mit dubiosem Hintergrund. Selbst der Anwalt der Stadt Strausberg, der sattsam bekannte letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, hält das Gerichtsurteil in wesentlichen Punkten für richtig. Was die ewig Gestrigen in Strausberg nicht daran hindert, in die Berufung zu gehen, um die Entschädigung ein paar hunderttausend Mark nach unten zu drücken.