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Senat: Keine Auflösung der IBB
08.06.2001 (GE 11/2001, 724) Der in dem Zwischenbericht der „Expertenkommission Staatsaufgabenkritik” enthaltene Vorschlag, die Investitionsbank Berlin (IBB) aufzulösen und die von ihr betreuten Programme über am Markt ansässige Kreditinstitute abwickeln, sei aus verschiedenen Gründen nicht durchführbar und nicht „zielführend”, erklärte der Berliner Senat.
Die IBB sei laut gesetzlichem Auftrag Strukturbank des Landes Berlin und als solche aus der früheren Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin (WBK) hervorgegangen.
Schwerpunktaufgabe der IBB sei nach wie vor die Wohnungsbauförderung. Der größte Teil der Mitarbeiter sei damit befaßt, für das Land Berlin die Fördermittel für die Wohnungsbauprogramme abzuwickeln, insbesondere die
- Aufwendungszuschüsse für die Anschlußförderung Mietwohnungsbau (630 Mio. DM)
- Aufwendungsdarlehen für die Anschlußförderung (74 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Mietwohnungsbau 1. Förderweg (464 Mio. DM)
- Aufwendungsdarlehen für Mietwohnungsbau 1. Förderweg (224 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Mietwohnungsbau 2. Förderweg (644 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Eigenheimförderung (467 Mio. DM)
- Modernisierung und Instandsetzung von in Plattenbauweise errichteten Wohngebäuden (75 Mio. DM)
- Zinszuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (58 Mio. DM)
- Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (307 Mio. DM)
- Zuschüsse für städtebauliche Nachbesserungen in Wohnsiedlungen und an Wohnanlagen (33 Mio. DM)
- Zuschüsse zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (42 Mio. DM).
Für Bewilligungen der IBB in 2001 sehe der Landeshaushalt folgende Programmvolumina vor:
- Durchführung der Mietenkonzepte im sozialen Wohnungsbau zur Begrenzung förderungsbedingter Mieterhöhungen (132 Mio. DM)
- Bestandserwerb (108 Mio. DM)
- Eigenheimförderung (34 Mio. DM)
- Genossenschaftsförderung (2 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Anschlußförderung (109 Mio. DM)
- Modernisierung und Instandsetzung von in Plattenbauweise errichteten Wohngebäuden (45 Mio. DM)
- Zinszuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (108 Mio. DM)
- Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (152 Mio. DM)
- Zuschüsse für städtebauliche Nachbesserungen in Wohnsiedlungen und an Wohnanlagen (72 Mio. DM)
- Zuschüsse zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (45 Mio. DM ).
Die Verwaltung und Abwicklung der Fördermittel für die Wohnungsbauprogramme sei „von den qualifizierten Mitarbeitern der IBB zur vollen Zufriedenheit des Senats wahrgenommen” worden, erklärte der Senat.
Darüber hinaus seien der IBB im Rahmen ihr es gesetzlichen Auftrags die wichtigsten unternehmensbezogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderprogramme zur Durchführung übertragen worden. Zur Durchführung dieser neuen Aufgaben habe die IBB qualifizierte Mitarbeiter der betroffenen Senatsverwaltungen übernommen, teilweise neue Mitarbeiter eingestellt, teilweise Mitarbeiter fortgebildet.
Denkbar sei für den Senat allenfalls eine Vergabe der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderprogramme an externe Projektträger.
Für die Wohnungsbauförderung wäre das auszuschließen, da die IBB sämtliche Fördervorgänge aus der Vergangenheit - z. B. Baudarlehen und mit Annuitätshilfen geleistete Förderungen aus den 60er und 70er Jahren - begleitet und alle förderrechtlichen Fragestellungen dazu bearbeitet habe. In der Wohnungsbauförderung können die Fördervorgänge 40 bis 50 Jahre andauern. Hier werde sich kein privater Träger einarbeiten können.
Schwerpunktaufgabe der IBB sei nach wie vor die Wohnungsbauförderung. Der größte Teil der Mitarbeiter sei damit befaßt, für das Land Berlin die Fördermittel für die Wohnungsbauprogramme abzuwickeln, insbesondere die
- Aufwendungszuschüsse für die Anschlußförderung Mietwohnungsbau (630 Mio. DM)
- Aufwendungsdarlehen für die Anschlußförderung (74 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Mietwohnungsbau 1. Förderweg (464 Mio. DM)
- Aufwendungsdarlehen für Mietwohnungsbau 1. Förderweg (224 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Mietwohnungsbau 2. Förderweg (644 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Eigenheimförderung (467 Mio. DM)
- Modernisierung und Instandsetzung von in Plattenbauweise errichteten Wohngebäuden (75 Mio. DM)
- Zinszuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (58 Mio. DM)
- Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (307 Mio. DM)
- Zuschüsse für städtebauliche Nachbesserungen in Wohnsiedlungen und an Wohnanlagen (33 Mio. DM)
- Zuschüsse zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (42 Mio. DM).
Für Bewilligungen der IBB in 2001 sehe der Landeshaushalt folgende Programmvolumina vor:
- Durchführung der Mietenkonzepte im sozialen Wohnungsbau zur Begrenzung förderungsbedingter Mieterhöhungen (132 Mio. DM)
- Bestandserwerb (108 Mio. DM)
- Eigenheimförderung (34 Mio. DM)
- Genossenschaftsförderung (2 Mio. DM)
- Aufwendungszuschüsse für Anschlußförderung (109 Mio. DM)
- Modernisierung und Instandsetzung von in Plattenbauweise errichteten Wohngebäuden (45 Mio. DM)
- Zinszuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (108 Mio. DM)
- Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (152 Mio. DM)
- Zuschüsse für städtebauliche Nachbesserungen in Wohnsiedlungen und an Wohnanlagen (72 Mio. DM)
- Zuschüsse zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (45 Mio. DM ).
Die Verwaltung und Abwicklung der Fördermittel für die Wohnungsbauprogramme sei „von den qualifizierten Mitarbeitern der IBB zur vollen Zufriedenheit des Senats wahrgenommen” worden, erklärte der Senat.
Darüber hinaus seien der IBB im Rahmen ihr es gesetzlichen Auftrags die wichtigsten unternehmensbezogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderprogramme zur Durchführung übertragen worden. Zur Durchführung dieser neuen Aufgaben habe die IBB qualifizierte Mitarbeiter der betroffenen Senatsverwaltungen übernommen, teilweise neue Mitarbeiter eingestellt, teilweise Mitarbeiter fortgebildet.
Denkbar sei für den Senat allenfalls eine Vergabe der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderprogramme an externe Projektträger.
Für die Wohnungsbauförderung wäre das auszuschließen, da die IBB sämtliche Fördervorgänge aus der Vergangenheit - z. B. Baudarlehen und mit Annuitätshilfen geleistete Förderungen aus den 60er und 70er Jahren - begleitet und alle förderrechtlichen Fragestellungen dazu bearbeitet habe. In der Wohnungsbauförderung können die Fördervorgänge 40 bis 50 Jahre andauern. Hier werde sich kein privater Träger einarbeiten können.