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Schuldenbefreiung
04.05.2001 (GE 9/2001, 578) Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung den Entwurf eines Insolvenzordnungs-Änderungsgesetzes beraten.
Der Entwurf soll auch völlig mittellosen Schuldnern den Zugang zum Insolvenzverfahren und damit zu endgültiger Schuldbefreiung und wirtschaftlichem Neubeginn ermöglichen. Private Schuldner konnten das Schuldenbefreiungsverfahren bisher nur selten nutzen, weil Gerichte oft keine Prozeßkostenhilfe für das Verfahren gewährten, sie selbst aber keinen Verfahrenskostenvorschuß aufbringen konnten. Deshalb tritt derzeit noch häufig die absurde Situation auf, daß gerade diejenigen, die völlig überschuldet sind und überhaupt kein Geld mehr haben, das speziell für sie gedachte Verfahren der Verbraucherinsolvenz nicht nutzen können. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs sind: Mittellose Schuldner erhalten eine eigenständige Verfahrenskostenhilfe, die im Ergebnis auf eine Stundung der Verfahrenskosten abzielt, das aufwendige Verbraucherinsolvenzverfahren soll zukünftig nur noch privaten Schuldnern und ehemals Selbständigen mit weniger als 20 Gläubigern zur Verfügung stehen - alle anderen Schuldner sollen das Regelinsolvenzverfahren durchführen. Das zeitraubende Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan soll zukünftig wegfallen, wenn ein gerichtlicher Einigungsversuch offensichtlich aussichtslos ist.