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04.05.2001 (GE 9/2001, 578) In den Berliner Amtsgerichten wurden im Jahr 2000 über 2.500 Insolvenzverfahren angemeldet, das sind 6,1 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Dabei machten die betroffenen Gläubiger voraussichtliche Forderungen in Höhe von gut 3,2 Mrd. DM geltend. Bei etwa einem Viertel, d. h. in 656 Fällen konnten die Verfahren eröffnet werden, das sind 8 % mehr als 1999. Nach richterlicher Prüfung wurde bei knapp 1.830 Insolvenzfällen der Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens abgewiesen, weil das Vermögen der Schuldner nicht ausreichte, die Kosten des Verfahrens zu decken. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, mußten im Jahr 2000 fast 2.130 Berliner Unternehmen bzw. Kleingewerbetreibende wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Anträge auf Eröffnung eines Verfahrens stellen. Damit sank die Zahl der Unternehmenspleiten gegenüber dem Vorjahr um 0,5 %. Dem Rückgang der bankrotten Jungunternehmen - unter acht Jahre alt - von 6,6 % stand allerdings der Anstieg von 5,9 % bei den etablierten Unternehmen gegenüber. Von den ermittelten 387 anderen Gemeinschuldnern entfielen 267 Fälle auf die Verbraucherinsolvenzen, für die in 30 Fällen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde. Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet, wurden die meisten Unternehmenszusammenbrüche im Dienstleistungsbereich mit 758 Fällen (+ 9 %) registriert. An zweiter Stelle lag das Baugewerbe, dort standen 629 Firmen vor dem vorzeitigen Aus (- 5,9 %).