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Telekom-Bonusaktien
09.10.2000 (GE 19/2000, 1320) Die Telekom-Pionieraktionäre konnten 1999 sogenannte Bonusaktien kaufen.
Voraussetzung war, daß sie ihre Anteile seit dem ersten Börsengang im Jahre 1996 bis zum 30. September 1999 gehalten haben. Offen war, wann für die zugeteilten Bonusaktien die Spekulationsfrist begonnen hatte. Ein Ländererlaß schafft Klarheit – natürlich zu Lasten der Steuerpflichtigen. Anschaffungszeitpunkt: 30. September 1999. (FinMin. Sachsen, Erlaß vom 7. Juni 2000 - 32 - S 2252 - 47/40 - 33317)






