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Keine Rechnungsabgrenzung
18.04.2001 (GE 8/2001, 538) Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer anfechtbar
Nachdem eine von den Wohnungseigentümern beschlossene Jahresabrechnung schon einmal für ungültig erklärt worden war, versuchte der Verwalter ein weiteres Mal, Rechnungsposten abzugrenzen und ließ sich bei „wichtigen Ausgabepositionen“ auch für die Zukunft dazu ermächtigen. Diese Eigentümerbeschlüsse wurden auf Anfechtung hin für ungültig erklärt, weil die Rechnungsabgrenzung nur durch Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, also mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer festgelegt werden könne.
BayObLG, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 175/99 - Wortlaut GE 8/2001, Seite 559
BayObLG, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 175/99 - Wortlaut GE 8/2001, Seite 559