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Euro-Gesetz
18.04.2001 (GE 8/2001, 510) Durch ein jetzt eingebrachtes Artikelgesetz sollen alle Gesetze des Landes Berlin, die Betragsangaben in DM enthalten, zum 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt werden.
Beträge, die Bürger und Berliner Unternehmen unmittelbar betreffen, werden grundsätzlich unter genauer Anwendung des festgelegten Umrechnungskurses umgestellt. Nur wenn aus technischen Gründen volle Euro-Beträge erforderlich sind (Beispiel: Parkautomaten), werden bei der Umrechnung die notwendigen Glättungen zugunsten der Bürger vorgenommen.