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Gerichtliche Verwarnung
18.04.2001 (GE 8/2001, 508) Hajo Hoffmann (SPD), der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Saarbrücken, hat sich offenbar verdeckt Arbeitsleistungen und Baustoffe (u. a. Carrara-Marmor) für den Bau seiner Villa von der städtischen Entwicklungs- und Sanierungsgesellschaft Saarbrückens „sponsern” lassen.
Die soll die kleinen Gefälligkeiten für den Oberbürgermeister in einem 23-Millionen-Großprojekt versteckt haben. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hatte seit 1999 gegen ihren Oberbürgermeister ermittelt und nun einen Strafbefehl gegen den Sozialdemokraten wegen Untreue beantragt. 37.500 DM Geldstrafe soll er zahlen, allerdings auf Bewährung. Vorbestraft wäre er damit nicht. Diese gerichtliche Verwarnung mit Strafvorbehalt würde bis zum Ablauf der Bewährungsfrist allerdings ins Bundeszentralregister eingetragen. Hoffmann war erst im Februar für weitere acht Jahre im Amt bestätigt worden. Er wird aber wohl kaum, wie bislang geplant, im Mai erneut als Präsident des Deutschen Städtetages kandidieren.