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Pergola
Wohnungseigentum: Reihenhaus wie Alleineigentum
05.04.2001 (GE 7/2001, 463) Wohnungseigentümer in einer Reihenhausanlage können sich Rechte wie Alleineigentümer zubilligen: Sie dürfen dann Sichtschutzwände mit einem Rankgerüst überkronen.
Der Fall: Vier Reihenhäuser wurden in Form von Wohnungseigentum errichtet. Nach der Gemeinschaftsordnung sollten die Einheiten so behandelt werden, als wenn sie Alleineigentum wären. Die Terrassen erhielten vom Bauträger Sichtschutzwände von 2,5 m Länge und 1,7 m Höhe. Der Eigentümer des Hauses Nr. 4 setzte noch 1 m Pergola drauf. Der Eigentümer von Nr. 3 verlangte deren Beseitigung.

Der Beschluß: Gewährt die Gemeinschaftsordnung die größtmögliche Freiheit auch für bauliche Veränderungen, wendet das BayObLG die Vorschriften des Nachbarrechts an. Regelmäßig sind Abstandflächen einzuhalten. Die Bauordnung entfaltet hier nachbarschützende Wirkung. Ein offenes Rankgerüst ist jedoch nicht abstandflächenpflichtig und darf deshalb als Abgrenzung und Aufstockung bleiben. Wegen der verspäteten Rechtsbeschwerde wurde Wiedereinsetzung gewährt: Wer am 29. Mai 2000 seine Rechtsmittelschrift zur Post gibt, kann erwarten, daß sie vor dem 5. Juni 2000 bei Gericht eingeht.
BayObLG, Beschluß vom 14. Dezember 2000 - 2Z BR 60/00 - Wortlaut GE 7/2001 Seite 493