Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Vermutung
Fluglärm wertet Wohngebiete ab
05.04.2001 (GE 7/2001, 447) Es ist möglich, daß Fluglärm zu einem sozialen Abstieg von Wohngebieten führt, richtig beweisen läßt sich das allerdings nicht, wie sich aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Kleine Anfrage ergibt. Gewisse Indizien liefert allerdings der Berliner Sozialstrukturatlas.
Im Sozialstrukturatlas von Berlin werden Indexkriterien auf 380 Verkehrszellen bezogen erfaßt. Vergleicht man z. B. die Verkehrszellen im Lärmschutzbereich des Flughafens Tegel in der Rangfolge des letzten Sozialstrukturatlasses aus dem Jahre 1999 gegenüber der Vorerhebung aus dem Jahre 1997, könne man feststellen, daß diese Verkehrszellen 1999 auf schlechteren Rängen lägen aus zuvor. Durch die vorgenommenen erheblichen Veränderungen der Indexkriterien, zu denen z. B. die Arbeitslosenquote und der Anteil von Sozialhilfe-empfängern hinzugefügt wurden, sei jedoch nur eine bedingte Vergleichbarkeit mit der bisherigen Stellung in der Rangfolge des Sozialindexes gegeben.
Tendenziell stütze, so der Senat, der Sozialstrukturatlas allerdings die Annahme, daß es tatsächlich in einem gewissen Grad zu einem Abstieg einiger Verkehrszellen gekommen sei. Nachvollziehbare Daten, die den Zusammenhang zwischen Lärmschutzbereich und der sozialen Lage darstellen könnten, gebe es allerdings nicht. Unbestritten sei, daß die Beeinträchtigungen durch den Fluglärm negative Auswirkungen auf die betroffenen Stadtbereiche haben könnten. Der soziale Status von Wohngebieten habe jedoch sehr komplexe Ursachen, der Faktor Fluglärm wirke nicht allein. Er könne deshalb auch nicht separat bewertet werden. Dies wäre eine unzulässige Methode, da Veränderungen in einem Gebiet durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflußt würden, die sich wechselseitig bedingen oder ihre positiven bzw. negativen Auswirkungen auf ein Gebiet verstärken, erklärte der Senat (gleichwohl wendet er derartige Auswertungsmethoden bei der Aufstellung von Sondermerkmalen zu den Mietspiegeln immer wieder an).