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Grundwasserstände
22.03.2001 (GE 6/2001, 372) Das gesamte Berliner Abgeordnetenhaus - die Fraktion der CDU, der SPD, der PDS und Bündnis 90/Die Grünen - hat den Berliner Senat aufgefordert, sich bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) dafür einzusetzen, daß die geplante Stillegung des Wasserwerkes Berlin-Johannisthal nicht durchgeführt wird.
Darüber hinaus soll der Senat von der Ermächtigung nach § 37 a Abs. 5 des Berliner Wassergesetzes Gebrauch machen und eine Verordnung erlassen, die einen umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserbestand bzw. die Festsetzung einer erträglichen Mindestförderungsmenge sicherstellt. Hintergrund ist, daß die BWB im vergangenen Jahr angekündigt haben, aus betriebswirtschaftlichen Gründen das Wasserwerk Johannisthal außer Betrieb zu setzen. Dieses Wasserwerk gehörte bis zur Wende zu den Standorten im ehemaligen Ostteil Berlins, die die höchsten Fördermengen aufwiesen. Städtebauliche Planungen und die Schließung der sogenannten Teltow-Kanal-Galerie haben bereits zu erheblichen Nässeschäden in Johannisthal geführt; viele Gärten sehen aus wie eine Sumpflandschaft, teilweise bilden sich kleine Tümpel, dem Abgeordnetenhaus liegt eine Vielzahl von Beschwerden und Petitionen vor. Derzeit fördert das Wasserwerk jährlich noch rund 7,5 Mio. Kubikmeter. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung möchte, daß die Fördermenge auf 11 bis 13 Mio. Kubikmeter erhöht wird. Möglicherweise wird dort ein neues Wasserwerk gebaut. Zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben laufen zur Zeit Verhandlungen. Was man früher selbst entscheiden konnte, muß nach der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe verhandelt werden.