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Keinen Sinn, aber Methode
04.10.2000 (GE 12/2000, 757) Das waren keine goldigen 90er für den deutschen Immobilienmarkt, auch wenn mancher nach dem Fall der Mauer Herzrasen vor Euphorie bekam und anschließend seinen Verstand beim Finanzminister abgab. Nein, die 90er waren ein geradezu klassisches Beispiel dafür, wie die Politik mit Haus- und Grundbesitzern, mit Vermietern, mit Wohnungs- und Bauunternehmern umgeht.
Als die Mauer fiel und die Politik in Ostdeutschland Inventur machte, fiel die Analyse für den „Immobilienmarkt” mindestens ebenso verheerend aus wie für die Industrie. Gigantische Rückstände auf dem Wohnungssektor, wo es die Wohnfläche pro Kopf ebenso betraf wie die Ausstattung. Und bei den Büro- und Produktionsgebäuden war man noch auf Vorkriegsniveau, nur daß vor dem Krieg der Instandhaltungszustand besser war.
Daß auf dem Immobiliensektor die Schere zwischen Ost und West mit den üblichen Konjunkturprogrammen geschlossen werden könnte, wurde sehr schnell als aussichtslos eingestuft. Den Aufbau Ost als nationale Aufgabe zu begreifen, ließ sich bei den materialistisch orientierten Westdeutschen noch weniger vermitteln als bei den noch materialistischer ausgerichteten Ostdeutschen. Was also tun?
Gott sei Dank gab es noch die hohen Steuersätze in Deutschland, ein Ärgernis für jeden Leistungsträger, der es bis in die höchste Steuerklasse geschafft hatte. Dessen Leistungsfähigkeit für den Aufbau Ost zu kanalisieren galt es, und so schuf man 1991 die große Wurst mit dem Namen Fördergebietsgesetz, und es kam, wie es kommen mußte: Die halbe Nation schnappte danach. Als ein bißchen viel Feuer unter dem Kessel mit Immobiliensuppe war, drehten die Politiker ab Mitte der 90er Jahre sukzessive an sämtlichen steuerrechtlichen Stellschrauben, um Immobilienanlagen unattraktiver zu machen.
Erinnern Sie sich: Zum 1. Januar 1996 wurde die degressive AfA von 7 auf 5 % gesenkt, die Erbschaft- und Schenkungsteuer massiv erhöht.
Zum 1. Januar 1997 senkte man die Sonder-AfA für Neubau in Ostdeutschland von 50 auf 25 % und erhöhte die Grunderwerbsteuer von 2 auf 3, 5 %.
Zur schwarzen Jahreswende geriet der 31. Dezember 1998/1. Januar 1999. Die Sonder-AfA für Ostdeutschland, die durch das Fördergebietsgesetz geschaffen wurde, entfiel komplett für Altbauten und Neubauten und wurde durch die unattraktive Investitionszulage ersetzt, bei der das Einkommen keine Rolle spielt. Gleichzeitig ging es den „Spekulanten”, die man fast ein Jahrzehnt für den Aufbau Ost ausgenommen hatte, an den Kragen, wobei auch gleich die restlichen Immobilienbesitzer in Sippenhaft genommen wurden: Die Spekulationsfrist für Immobilien wurde von zwei auf zehn Jahre ausgedehnt und eine Mindestbesteuerung eingeführt, um die „Abschreibungskünstler” zu ärgern. Aber nicht nur die, sondern auch den braven Mittelständler, dem man die Möglichkeit nahm, Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre zu verteilen.
Am 5. März 1999 schließlich wurde der berüchtigte § 2 b EStG eingeführt, dem der Publizist Rainer Zitelmann völlig zu Recht den Namen „Fallensteller-Paragraph” verpaßte, und der nur einen einzigen Zweck hatte, die Immobilienanleger so zu verunsichern, daß erst mal gar nicht investiert wurde. Und weil man den großen Immobilienleuten nichts mehr wegnehmen konnte, hat man zum 1. Januar 2000 auch die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage gesenkt.
Irgendwie steckt System dahinter: Erst wird ein blühender Garten angelegt, wenn das Kraut zu üppig schießt, wird es herausgerissen. Und merkwürdigerweise wird dann der Rest auch noch niedergetrampelt. Das passiert demnächst, wenn die Bundesjustizministerin das hundertjährige Mietrecht des BGB auseinandergenommen, durchgemischt, um einige Teile ergänzt und neu zusammengesetzt haben wird und das ganze als Jahrhundertreform verkauft.
Das alles hat Methode. Aber welche? Macht es Sinn, sich einem Ziel wechselweise mit Schweinsgalopp und dann mit Stillstand statt durchgängigem Leichttrab zu nähern?
Liebe Politiker: Laßt uns doch einmal zehn Jahre in Ruhe. Wir zahlen Euch auch die doppelten Diäten. Und wir versprechen Euch, danach haben wir endlich die blühenden Landschaften.
Daß auf dem Immobiliensektor die Schere zwischen Ost und West mit den üblichen Konjunkturprogrammen geschlossen werden könnte, wurde sehr schnell als aussichtslos eingestuft. Den Aufbau Ost als nationale Aufgabe zu begreifen, ließ sich bei den materialistisch orientierten Westdeutschen noch weniger vermitteln als bei den noch materialistischer ausgerichteten Ostdeutschen. Was also tun?
Gott sei Dank gab es noch die hohen Steuersätze in Deutschland, ein Ärgernis für jeden Leistungsträger, der es bis in die höchste Steuerklasse geschafft hatte. Dessen Leistungsfähigkeit für den Aufbau Ost zu kanalisieren galt es, und so schuf man 1991 die große Wurst mit dem Namen Fördergebietsgesetz, und es kam, wie es kommen mußte: Die halbe Nation schnappte danach. Als ein bißchen viel Feuer unter dem Kessel mit Immobiliensuppe war, drehten die Politiker ab Mitte der 90er Jahre sukzessive an sämtlichen steuerrechtlichen Stellschrauben, um Immobilienanlagen unattraktiver zu machen.
Erinnern Sie sich: Zum 1. Januar 1996 wurde die degressive AfA von 7 auf 5 % gesenkt, die Erbschaft- und Schenkungsteuer massiv erhöht.
Zum 1. Januar 1997 senkte man die Sonder-AfA für Neubau in Ostdeutschland von 50 auf 25 % und erhöhte die Grunderwerbsteuer von 2 auf 3, 5 %.
Zur schwarzen Jahreswende geriet der 31. Dezember 1998/1. Januar 1999. Die Sonder-AfA für Ostdeutschland, die durch das Fördergebietsgesetz geschaffen wurde, entfiel komplett für Altbauten und Neubauten und wurde durch die unattraktive Investitionszulage ersetzt, bei der das Einkommen keine Rolle spielt. Gleichzeitig ging es den „Spekulanten”, die man fast ein Jahrzehnt für den Aufbau Ost ausgenommen hatte, an den Kragen, wobei auch gleich die restlichen Immobilienbesitzer in Sippenhaft genommen wurden: Die Spekulationsfrist für Immobilien wurde von zwei auf zehn Jahre ausgedehnt und eine Mindestbesteuerung eingeführt, um die „Abschreibungskünstler” zu ärgern. Aber nicht nur die, sondern auch den braven Mittelständler, dem man die Möglichkeit nahm, Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre zu verteilen.
Am 5. März 1999 schließlich wurde der berüchtigte § 2 b EStG eingeführt, dem der Publizist Rainer Zitelmann völlig zu Recht den Namen „Fallensteller-Paragraph” verpaßte, und der nur einen einzigen Zweck hatte, die Immobilienanleger so zu verunsichern, daß erst mal gar nicht investiert wurde. Und weil man den großen Immobilienleuten nichts mehr wegnehmen konnte, hat man zum 1. Januar 2000 auch die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage gesenkt.
Irgendwie steckt System dahinter: Erst wird ein blühender Garten angelegt, wenn das Kraut zu üppig schießt, wird es herausgerissen. Und merkwürdigerweise wird dann der Rest auch noch niedergetrampelt. Das passiert demnächst, wenn die Bundesjustizministerin das hundertjährige Mietrecht des BGB auseinandergenommen, durchgemischt, um einige Teile ergänzt und neu zusammengesetzt haben wird und das ganze als Jahrhundertreform verkauft.
Das alles hat Methode. Aber welche? Macht es Sinn, sich einem Ziel wechselweise mit Schweinsgalopp und dann mit Stillstand statt durchgängigem Leichttrab zu nähern?
Liebe Politiker: Laßt uns doch einmal zehn Jahre in Ruhe. Wir zahlen Euch auch die doppelten Diäten. Und wir versprechen Euch, danach haben wir endlich die blühenden Landschaften.
Autor: Dieter Blümmel






