Archiv / Suche
Energieeinsparverordnung vom Kabinett verabschiedet
Weitere Belastungen für Vermieter und Eigentümer
22.03.2001 (GE 6/2001, 376) Das Bundeskabinett hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Aufgrund der von den neuen Vorschriften erzwungenen Änderungen bei Neubau und Modernisierung würden bis 2005 etwa zehn Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen, erklärten die beiden federführenden Bundesminister Bodewig (Bau) und Müller (Wirtschaft).
Der Verordnungsentwurf sieht vor, die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 % gegenüber dem heute erreichten Standard zu verbessern und die Energiesparpotentiale im Gebäudebestand stärker als bisher auszuschöpfen.
Für Neubauten sieht die EnEV vor, den Heizenergiebedarf künftig um etwa 30 % unter die heutigen Anforderungen zu senken. „Damit wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel“, erläuterte Bodewig. Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut würden, verbrauchten rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr. Bislang seien noch etwa zehn Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr üblich. Besonderer Wert werde auf die „intelligente Erschließung“ von Energieeinsparpotentialen gelegt. Die verbesserte Planung und Ausführung, z. B. die Vermeidung von Wärmebrücken, werde belohnt.
Die vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich sei wirtschaftlich auch vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisierten sich durch Energiekosteneinsparung im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude.
Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.
Besondere Energiesparpotentiale lägen, so die Minister, im Gebäudebestand. Deshalb werde die Verordnung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Insbesondere gehe es um den Ersatz von über 2 Mio. vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten, ineffizienten Heizkesseln, die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschoßdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen sei es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern.
Besonders die Maßnahmen im Gebäudebestand brauchten eine politische und finanzielle Flankierung. Zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen sei ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier würden aus Mitteln der Bundesregierung durch die KfW Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.
Haus & Grund Deutschland hat die neue Verordnung kritisiert. Sie klinge gut, sei in der Praxis aber schlecht, denn der Energiebedarf hänge vor allem vom Heizverhalten des Bewohners ab.
Im übrigen gibt es auch in der Wissenschaft erhebliche Vorbehalte vor allem gegen die sogenannten Energieverbundsysteme, die, so wird befürchtet, zu gravierenden Gebäudeschäden führen.
Für Neubauten sieht die EnEV vor, den Heizenergiebedarf künftig um etwa 30 % unter die heutigen Anforderungen zu senken. „Damit wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel“, erläuterte Bodewig. Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut würden, verbrauchten rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr. Bislang seien noch etwa zehn Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr üblich. Besonderer Wert werde auf die „intelligente Erschließung“ von Energieeinsparpotentialen gelegt. Die verbesserte Planung und Ausführung, z. B. die Vermeidung von Wärmebrücken, werde belohnt.
Die vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich sei wirtschaftlich auch vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisierten sich durch Energiekosteneinsparung im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude.
Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.
Besondere Energiesparpotentiale lägen, so die Minister, im Gebäudebestand. Deshalb werde die Verordnung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Insbesondere gehe es um den Ersatz von über 2 Mio. vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten, ineffizienten Heizkesseln, die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschoßdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen sei es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern.
Besonders die Maßnahmen im Gebäudebestand brauchten eine politische und finanzielle Flankierung. Zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen sei ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier würden aus Mitteln der Bundesregierung durch die KfW Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.
Haus & Grund Deutschland hat die neue Verordnung kritisiert. Sie klinge gut, sei in der Praxis aber schlecht, denn der Energiebedarf hänge vor allem vom Heizverhalten des Bewohners ab.
Im übrigen gibt es auch in der Wissenschaft erhebliche Vorbehalte vor allem gegen die sogenannten Energieverbundsysteme, die, so wird befürchtet, zu gravierenden Gebäudeschäden führen.