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Änderung der Straßenreinigungsverzeichnisse
22.03.2001 (GE 6/2001, 376) Der Senat hat zum zwölften Mal die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen geändert mit Wirkung ab 1. April 2001.
Die Straßenverzeichnisse werden aufgrund des Straßenreinigungsgesetzes regelmäßig, längstens im Abstand von zwei Jahren auf den neuesten Stand gebracht. In der Verordnung sind 13.017 Straßen und Straßenabschnitte enthalten. Es wurden insgesamt 499 Änderungen veranlaßt. Darin enthalten sind 182 Neuaufnahmen von neu entstandenen Straßen oder bereits vorhandenen Straßen, die durch die hierfür zuständigen bezirklichen Tiefbauämter dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurden und deshalb in die Straßenreinigungsverzeichnisse aufgenommen werden mußten. Für die Anlieger dieser Straßen werden erstmalig Straßenreinigungsentgelte erhoben. Weiterhin sind enthalten 51 Straßenumbenennungen sowie 266 Anpassungen der Reinigungshäufigkeit an die veränderten Reinigungsbedürfnisse, die Änderungen für die Anlieger und Hinterlieger hinsichtlich der Entgeltzahlungen zur Folge haben. Die Änderungen werden von der Straßeneingruppierungskommission vorgenommen, die mit je einem Vertreter des Landeseinwohneramtes Berlin, der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und, sofern notwendig, der bezirklichen Tiefbauämter besetzt ist.