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Danaer-Geschenk
22.03.2001 (GE 6/2001, 378) Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat der Reform des Mietrechts zugestimmt. Es wird am 1. September 2001 in Kraft treten. Glücklich wird damit keiner sein. Vielleicht die Bundesjustizministerin - aber sonst?
Nach dem Beschluß rief mich Prof. Friedemann Sternel an, einer der bedeutendsten deutschen Mietrechtler, der in dem Ruf steht, eher mieterfreundlich zu sein. Er bat um den Abdruck seines Beitrages (Seite 381), damit später niemand sagen könne, es hätte keine Warnungen gegeben. Und wie Sternel denken alle bedeutenden Mietrechtler der Republik (siehe auch Both, Seite 389) - der gerade zu Ende gegangene Deutsche Mietgerichtstag bringt diese Kritik auf den Punkt. Von Rechtsvereinfachung und Rechtsvereinheitlichung ist wenig zu sehen, von Praxistauglichkeit und Praktikabilität auch nicht. Zentrale Probleme (z. B. Schönheitsreparaturen) wurden nicht angegangen und, und, und.
Das ist aber nur die wertneutrale Sicht der Dinge. Aus der Vermietersicht ist festzustellen, daß die Bundesjustizministerin mit ihrer Mietrechtsreform die vermietenden Eigentümer in der Bundesrepublik zu Rechtsbürgern zweiter Klasse macht, wofür die asymmetrischen Kündigungsfristen ein beredtes Beispiel sind. Karlsruhe wird prüfen. Schade um die vertane Chance.
Das ist aber nur die wertneutrale Sicht der Dinge. Aus der Vermietersicht ist festzustellen, daß die Bundesjustizministerin mit ihrer Mietrechtsreform die vermietenden Eigentümer in der Bundesrepublik zu Rechtsbürgern zweiter Klasse macht, wofür die asymmetrischen Kündigungsfristen ein beredtes Beispiel sind. Karlsruhe wird prüfen. Schade um die vertane Chance.
Autor: Dieter Blümmel