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Aufschub gefordert
09.10.2000 (GE 19/2000, 1278) Der Deutsche Mietgerichtstag fordert die Aussetzung der Mietrechtsreform, bis über Art und Umfang einer Rechtsmittelreform entschieden ist.
Der Vorstand des Deutschen Mietgerichtstages hat anläßlich seiner jüngsten Präsidiumssitzung in Köln festgestellt, daß die im März dieses Jahres geäußerten grundsätzliche Bedenken gegen die von der Bundesministerin der Justiz eingeleitete Reform der Zivilprozeßordnung in der politischen Diskussion nicht aufgegriffen wurde. Im Zentrum der Kritik standen dabei insbesondere der Abbau der Kollegial- sowie der Rechtsmittelgerichte. Offenbar, so der Vorsitzende RiAG Ulf Börstinghaus, habe das Bundesjustizministerium nicht erkannt, daß zwischen der Novellierung der Zivilprozeßordnung und dem Mietrecht eine enge Verzahnung bestehe, die einen sorgfältigeren Umgang mit den damit verknüpften Problemen erfordere. Da bei einer Verkürzung der Instanzen der Streitstoff der meisten Mietgerichtsprozesse nicht mehr berufungsfähig wäre, hätte dies unvermeidlich eine weitgehende Rechtszersplitterung zur Folge. Rechtssicherheit, Rechtseinheit und Rechtsstaatlichkeit würden gravierend beeinträchtigt. Falls das Ministerium aber trotz der vehementen Kritik auch seitens der Richter- und Anwaltschaft an der bisher vorgelegten ZPO-Reform festhalten wolle, müsse deren Auswirkungen auf das Mietrecht gründlicher beraten werden.