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Alliierten-Häuser
Mieter muß räumen
22.03.2001 (GE 6/2001, 396) Um die Alliierten-Wohnungen ist es still geworden, weil das Angebot die Nachfrage übersteigt. Mieter mit einem befristeten Mietverhältnis dürfen dort weiter wohnen. Anders ist es bei Einfamilienhäusern.
Der Fall: Das Mietverhältnis für das Einfamilienhaus in guter Wohnlage war bis zum 30. September 1999 befristet. Danach sollte ein Bonn-Berlin-Umzügler, ein im Auswärtigen Amt beschäftigter Diplomat, dort einziehen, was die Vermieterin den Mietern auch rechtzeitig mitteilte. Diese weigerten sich jedoch, das Haus zu räumen.
Das Urteil: Mit Urteil vom 16. Januar 2001 gab das Landgericht Berlin der Räumungsklage statt und meinte, hier habe der Vermieter (Behörde) ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b BGB dargelegt. Zwar könne die Klägerin als juristische Person keinen Eigenbedarf geltend machen; es liege jedoch ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB vor. Das gelte auch dann, wenn eine Behörde die von ihr vermietete Wohnung für eigenes Personal benötige. Ein Mieter handle treuwidrig, wenn er in Kenntnis der Gründe für die Befristung ein befristetes Mietverhältnis eingehe und diese Gründe später nicht mehr akzeptieren wolle.
LG Berlin, Urteil vom 16. Januar 2001 - 65 S 118/00 - Wortlaut Seite 4220
Das Urteil: Mit Urteil vom 16. Januar 2001 gab das Landgericht Berlin der Räumungsklage statt und meinte, hier habe der Vermieter (Behörde) ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b BGB dargelegt. Zwar könne die Klägerin als juristische Person keinen Eigenbedarf geltend machen; es liege jedoch ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB vor. Das gelte auch dann, wenn eine Behörde die von ihr vermietete Wohnung für eigenes Personal benötige. Ein Mieter handle treuwidrig, wenn er in Kenntnis der Gründe für die Befristung ein befristetes Mietverhältnis eingehe und diese Gründe später nicht mehr akzeptieren wolle.
LG Berlin, Urteil vom 16. Januar 2001 - 65 S 118/00 - Wortlaut Seite 4220